E-Formular 210

Mitteilung über Rentenbewilligung oder -ablehnung

Hat ein Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedsstaaten Versicherungszeiten zurückgelegt, kann er diese bei seinem Antrag auf Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente geltend machen. Die zurückgelegten Versicherungszeiten werden von den beteiligten Trägern aufgelistet und bescheinigt so zum Beispiel mit dem Formular E 205. Dies ist notwendig, da in den Mitgliedstaaten der Grundsatz gilt: Ein Wanderarbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden, als eine Person, die immer nur in einem Land gearbeitet hat. Der Rentenantragsteller kann somit seine zurückgelegten Versichertenzeiten für den Leistungsanspruch geltend machen.

Mit dem Formular E 210 informieren die beteiligten Träger den bearbeitenden Träger darüber, ob sie den Antrag auf Rente bewilligen oder nicht. Beteiligte Träger sind diejenigen bei denen der Betreffende versichert war.

Herr Mustermann hat 3 Jahre in Dänemark, 7 Jahre in Tschechien und zuletzt 35 Jahre in Deutschland gearbeitet. In Deutschland stellt er nun seinen Rentenantrag. Der deutsche Rentenversicherungsträger ist dann der bearbeitende, die tschechische Sozialversicherungsanstalt und das dänische Sozialversicherungsamt die beteiligten Träger. Die bearbeitenden Träger legen der Mitteilung E 210 eine Durchschrift des Rentenbescheids bei.





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E-Formular 210
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