Hilfe bei einem Konflikt mit einer Institution der EU

Wann kann der Europäische Bürgerbeauftragte helfen?

Im Falle einer Auseinandersetzung mit einer Institution der EU können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Berechtigt sind Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, Bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union. Der Europäische Bürgerbeauftragte ist befugt, die EU-Verwaltung und ihre Beziehungen zu Bürgern und Unternehmen zu überprüfen. Er geht Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Institutionen und Organe der Europäischen Union nach. Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Behörden kann der Europäische Bürgerbeauftragte hingegen nicht entgegennehmen, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen. Diese können an den nationalen Bürgerbeauftragten oder an Petitionsausschüsse in nationalen oder regionalen Parlamenten gerichtet werden.

Missstände sind unter anderem unfaires Verhalten, Missachtung des Rechts, Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung, Diskriminierung und unnötige Verzögerung. Sie haben zwei Jahre Zeit, sich über einen Misstand zu beschweren, von dem Sie jedoch nicht selbst betroffen sein müssen. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von den Tatsachen, die Grund Ihrer Beschwerde sind, erfahren haben. Vor Einreichung einer Beschwerde müssen Sie sich allerdings an die betroffene Institution gewandt haben. Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten verlängert die Fristen für Beschwerden bei Behörden und Klagen vor Gericht nicht.

Stellt der Bürgerbeauftragte Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung einer EU-Institution fest, sucht er nach einer für beide Seiten annehmbaren Lösung. Er kann der betroffenen Institution nach eigenem Ermessen Empfehlungen für die Behandlung des Falles geben. Ist die Institution seinen Empfehlungen nicht gefolgt und auch zu keiner anderen zufrieden stellenden Lösung gekommen, kann er einen Sonderbericht an das Europäische Parlament verfassen. Der Bürgerbeauftragte informiert Sie über das Ergebnis seiner Untersuchungen, die Stellungnahme der betroffenen Institution und alle Empfehlungen, die er in Ihrer Sache ausspricht.

Eine Beschwerde muss in einer der Amtssprachen der EU abgefasst sein. Es muss darin klar hervorgehen, wer Sie sind, über welche Institution bzw. welches Organ der Europäischen Union Sie sich beschweren, und welches die Gründe für Ihre Beschwerde sind.

Standardbeschwerdeformular:
http://www.ombudsman.europa.eu/form/de/ default.htm

Per Post: Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, avenue du Président Robert Schuman BP 403
F-67001 Strassburg Cedex Frankreich
Tel.: +33 (0) 3 88 17 23 13
Fax: +33 (0) 3 88 17 90 62
E-mail:eo@ombudsman.europa.eu
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