Frontloading und Sub-Frontloading: Vorzeitige Bargeldversorgung
65 Milliarden Euro wurden vorab ausgegeben
Die Einführung des Euro-Bargeldes bedeutete, dass innerhalb einer sehr kurzen Zeit der umlaufende Bargeldbestand komplett ausgetauscht werden musste. Selbst bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten konnten die im Kredit- und Werttransportgewerbe verfügbaren Kapazitäten nicht ausreichen, die zur Auszahlung an Privatkunden und Handel benötigten Euro-Bargeldmengen innerhalb weniger Tage bei den Zweigstellen der Landeszentralbanken und ihren Münzdepots abzuholen.
Deshalb war eine vorzeitige Versorgung der Kreditinstitute (Frontloading) unverzichtbar. Ein ausreichend hohes Frontloading-Volumen war ein wichtiger Beitrag für einen reibungslosen Übergang zum Euro-Bargeld. Die am "Konzept für die Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes" der Deutschen Bundesbank Beteiligten gingen von einem Frontloading-Bedarf von rund 65 Milliarden Euro in Banknoten und Münzen aus.
Die Deutsche Bundesbank gab daher vom 1. September 2001 an Euro-Bargeld an Kreditinstitute in Deutschland ab. Den Banken wiederum stand es dabei frei, das Geld in eigener Verantwortung – und unter Beibehaltung der gegenüber der Bundesbank eingegangenen Pflichten – an ihre Geschäftskunden vorab weiterzugeben (Sub-Frontloading). Auf der Grundlage der Regelungen zwischen Bundesbank und Banken über das Frontloading werden zwischen den Geschäftsbanken und ihren Kunden die Modalitäten des Sub-Frontloadings ausgehandelt.
Die Werttransportunternehmen benötigten insbesondere aufgrund ihrer begrenzten Transportkapazitäten die gesamte Zeitspanne von vier Monaten für die Verteilung des Euro-Bargeldes an Banken und Handel. Dementsprechend sollten Banken und Handel hinreichend Lagerkapazitäten bereitstellen und ihre Sicherheitsmaßnahmen anpassen.