Abbildung und Urheberrecht der Euro-Banknoten
Niemals darf der Eindruck entstehen, es handele sich um echte Noten.
Die Bevölkerung vor Falschgeld zu schützen gehört zu den Aufgaben der Europäischen Zentralbank. Gemeinsam mit den Nationalen Zentralbanken wacht sie darüber, dass möglichst keine gefälschten Scheine und Münzen in Umlauf geraten. Um Verwechslungen auszuschliessen, werden auch an Abbildungen von Euro-Scheinen hohe Anforderungen gestellt. Die Regeln wurden im Jahr 2003 nochmals verschärft.
Grundsätzlich dürfen die Scheine nur so abgebildet werden, dass niemals der Eindruck entstehen kann, dass es sich um echte Noten handelt. Abbildungen müssen wesentlich größer oder wesentlich kleiner als die Originalnoten sein. Entweder betragen Länge und Breite jeweils weniger als 75% des Originalmaßes, oder beide Seiten haben jeweils mehr als 125% der Ursprungsgröße.
Wenn Scheine beidseitig nachgebildet werden, sind die Auflagen sogar noch strenger. Dann dürfen die Banknoten maximal 50% der Länge und 50% der Breite haben oder sie müssen auf jeder Seite mehr als 200% der Originalmaße aufweisen. Andere Größen der Darstellung dürfen nur verwendet werden, wenn sich das verwendete Material eindeutig von Papier unterscheidet und deutlich anders aussieht als ein Geldschein.
Die Abbildung von Euro-Scheinen auf Webseiten oder andere elektronische Reproduktionen unterliegen ebenfalls den Vorschriften der EZB. Demnach dürfen Banknoten maximal mit einer Auflösung von 72 Punkten pro Inch (dpi) veröffentlicht werden, außerdem müssen sie deutlich mit "Specimen" beschriftet sein. Für Schriftgröße, Schrifttyp und Farbe dieser Aufschrift gelten detaillierte Vorschriften.