Die gesetzlichen Umrechnungskurse
Wann und wie wurde der Umtauschkurs DM - Euro festgelegt?
Vor Beginn der Währungsunion am 1. Januar 1999 wurde der Wechselkurs der DM zum Euro unwiderruflich fixiert. Dies geschah durch einen einstimmigen Beschluss der Wirtschafts- und Finanzminister der Teilnehmerländer am 31. Dezember 1999. Wie für die DM so wurde auch für jede andere Teilnehmerwährung ein unverrückbarer Austauschkurs festgelegt.
Die Europäische Zentralbank übernahm am 1. Januar 1999 die Verantwortung für die Geldpolitik. Die nationalen Währungen verloren ihre "Unabhängigkeit" und wurden - wie es in der entsprechenden EU-Verordnung heißt - zu "nicht-dezimalen Untereinheiten des Euro".
Ein DM-Wert wurde damit Ausdruck eines Euro-Wertes. Zum festgelegten Wechselkurs konnte frei und ohne Umtauschkosten Euro in DM und DM in Euro "konvertiert" werden. Die Zahl, die das Umtauschverhältnis ausdrückt, wird deshalb häufig auch "Umrechnungsfaktor" genannt.
Der Eurokurs: 1 Euro (EUR) entspricht:
- 40,3399 Belgischen Franken (BEF)
- 1,95583 Deutschen Mark (DEM)
- 5,94573 Finnmark (FIM)
- 6,55957 Französischen Franken (FRF)
- 340,750 Griechischen Drachmen (GRD)
- 0,787564 Irischen Pfund (IEP)
- 1936,27 Italienischen Lire (ITL)
- 40,3399 Luxemburgischen Franken (LUF)
- 2,20371 Niederländischen Gulden (NLG)
- 13,7603 Österreichische Schilling (ATS)
- 200,482 Portugiesischen Escudos (PTE)
- 166,386 Spanischen Peseten (ESP)