DM-Beiträge und Euro-Rente?
Wie werden die "Entgeltpunkte" aus der DM-Welt in Zukunft behandelt?
Verwaltungsakte, Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte enthielten bis zum 31. Dezember 2001 Geldbeträge in DM und danach in Euro. Zu den Verwaltungsakten zählen insbesondere Rentenbescheide, Beitragsrückzahlungs- und Erstattungsbescheide, mit denen Geldleistungen an den Versicherten erbracht werden, Rückforderungsbescheide, mit denen die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge vom Versicherten verlangt wird.
Die für Zeiten vor Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Beiträge in RM, DM oder Mark der DDR werden nicht in Euro umgerechnet. Es bleibt bei den verwendeten Währungen. Die der Beitragsentrichtung zugrundeliegenden arbeitsentgelte/Arbeitseinkommen werden also auch weiterhin in der bisherigen Währung dargestellt. Eine derartige Vorgehensweise ist nichts Neues. Die Rentenversicherung verarbeitet zur Zeit "RM", "DM" und "Mark der DDR".
Das wird dadurch möglich, daß die jeweiligen Entgeltbeträge durch die Durchschnittsverdienste aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten desselben Kalenderjahres geteilt werden. Die Durchschnittsverdienste spiegeln dabei die jeweilige Währungseinheit wider. Eine Ausnahme bildet die Mark der DDR insoweit, als die ehemaligen DDR-Verdienste mittels Faktoren auf ein sogenanntes "Westniveau" hochgewertet werden müssen. Diese Faktoren sind errechnet worden, indem die Durchschnittsverdienste "West" durch die Durchschnittsverdienste "Ost" geteilt wurden.
Bei der Berechnung ergeben sich "Entgeltpunkte für Beitragszeiten", die zur Summe zusammengefaßt dann mit dem aktuellen Rentenwert, einem DM-Betrag (am 1. Januar 1999 = 47,65 DM im Westen und 40,87 DM im Osten) vervielfältigt den Monatsbetrag der Rente ergeben.