Die Wirtschaft- und Währungsunion - Geschichte und Zeittafel

Seit vielen Jahrzehnten in den Köpfen der Politiker

Die Idee einer gemeinsamen europäischen Währung gibt es nicht erst seit dem Vertrag von Maastricht von 1992. Bereits 1957 wurde im EWG-Vertrag festgelegt, daß die nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken koordiniert werden sollen. Wechselkurse wurden "als eine Angelegenheit von gemeinsamen Interesse" angesehen. 1969 dann erteilte der EU-Gipfel von Den Haag den Auftrag zur Prüfung einer Entwicklung der Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Daraufhin erfolgte 1970 die Vorlage des "Werner-Plans".

Der Werner-Plan sah vor, eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung in drei Stufen innerhalb von 10 Jahren umzusetzen. Aufgrund der Turbulenzen auf den internationalen Kapitalmärkten konnte dieser Plan nicht umgesetzt werden. Immerhin wurde 1972 die "Währungsschlange" eingeführt. Diese stellte einen ersten Versuch dar, eine Stabilisierung der Wechselkurse der teilnehmenden Staaten zu erreichen. Die Wechselkursschwankungen sollten untereinander in engen Grenzen von 2,25 Prozent über oder unter den in US-Dollar ausgedrückten Mittelkursen gehalten werden.

Im März 1979 trat dann das Europäische Wechselkurssystem EWS in Kraft. Die zunächst teilnehmenden acht Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre Wechselkursschwankungen innerhalb bestimmter Bandbreiten (damals +/- 2,25 Prozent) zu halten. Die Leitkurse wurden nicht mehr in US-Dollar, sondern in ECU ausgedrückt. Später assoziierten sich auch einige EFTA-Länder einseitig an das EWS. Österreich war durch die Bindung des Schilling-Kurses an die D-Mark praktisch Mitglied des EWS.

Die außerordentlich positive Bilanz des Europäischen Währungssystems hat eine entscheidende Rolle in den 1985 neu aufgenommenen Diskussionen über die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gespielt, bei denen die WWU immer mehr als notwendige Ergänzung des Binnenmarktes gesehen wurde. 1988 setzte der Europäische Rat von Hannover unter dem Vorsitz von Jacques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, einen Ausschuß ein, der die Einführung der WWU untersuchen sollte.

Der Delors-Bericht schlug einen Plan in drei Stufen vor, um durch eine bessere Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik die Errichtung einer europäischen Währung und der europäischen Zentralbank zu ermöglichen. Auf der Grundlage des Delors-Berichtes beschloß der Europäische Rat von Madrid 1989, daß die erste Stufe der WWU im Juli 1990 beginnen sollte. Im Dezember 1991 legte der Europäische Rat bei seinem Treffen in Maastricht fest, daß Europa noch vor dem Jahr 2000 eine gemeinsame Währung haben sollte. Die Bedingungen und der Zeitplan für die Einführung der europäischen Währung sind im Vertrag von Maastricht definiert worden. Die Kernpunkte:

- Strenge Aufnahmekriterien garantieren, daß nur Länder mit stabilen Währungen und solider Haushaltspolitik an der Währungsunion teilnehmen.
- Die Einrichtung und das Statut der künftigen Europäischen Zentralbank gewährleistet eine europäische Geldpolitik, bei der Stabilität äußersten Vorrang genießt.
- Regelungen zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten stellen sicher, daß kein Teilnehmerstaat der Wirtschafts- und Währungsunion aus dem Stabilitätskonsens ausschert.
Seit diesem Zeitpunkt hat in den EU-Mitgliedsstaaten ein wirtschaftlicher Angleichungsprozeß eingesetzt, der in der Geschichte Europas einmalig ist. Im Bereich der Preisniveaustabilität, der langfristigen Zinsen, der Unabhängigkeit der Zentralbanken und der Wechselkursrelationen haben sich die 15 Mitgliedsländer innerhalb von wenigen Jahren einander sehr weit angenähert. Diese Konvergenz wiederum ist für eine funktionierende Wirtschafts- und Währungsunion zwingende Voraussetzung. Mit dem auf dem EU-Gipfel in Amsterdam verabschiedeten Stabilitätspakt wird sichergestellt, daß kein Land nach dem Eintritt in die Währungsunion mit seiner auf eine stabile europäische Währung zielenden Politik nachlassen kann.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden die wesentlichen Eckpunkte und Verfahren für den Übergang zur Währungsunion am 1. Januar 1999 festgelegt. Dennoch blieben noch viele technische Einzelheiten zu klären. Die wichtigsten Fragen des Übergangs zur Währungsunion regeln zwei Verordnungen zur rechtlichen Stellung des Euro. Sie sorgen für Rechtssicherheit beim Übergang zur einheitlichen Währung.

Die "Verordnung über die Einführung des Euro" legt fest, daß ab dem 1. Januar 1999 der Euro an die Stelle der Währungen der Teilnehmerländer tritt und die einzige einheitliche Währung der Teilnehmerstaaten ist. Die nationalen Währungen behalten aber zunächst weiter ihre Gültigkeit als gesetzliche Zahlungsmittel. Erst am 1. Januar 2002 wurden die Euro-Banknoten und - münzen in Umlauf gebracht. Die Verordnung ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.

Die "Verordnung über einige Bestimmungen der Einführung des Euro" regelt den Grundsatz der Fortgeltung bestehender Verträge. Für alle Rechtsinstrumente wie Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte, gerichtliche Entscheidungen, Zahlungsmittel (außer Bargeld) und Verträge gelten die Grundsätze der Kontinuität und der Vertragsfreiheit. Die Einführung der neuen Währung darf den Fortbestand der existierenden Verträge nicht beeinträchtigen. Mit dem 1. Januar 2002 fand dann automatisch die allgemeine Umstellung auf Euro statt.


Stationen der Währungsunion

1957 : Im Dezember 1957 beschlossen die 13 OECD-Staaten die freie Konvertierbarkeit ihrer Währungen. Damit wurde ein Zustand erreicht, für den Ludwig Erhard seit vielen Jahren geworben hatte. In einer Rundfunkansprache nannte er die Vereinbarung eine historische Entscheidung: "Von allen denkbaren Formen der Integration der freien Welt ist die Konvertierbarkeit die fruchtbarste".

1969 : Die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten beschließen auf einem Gipfeltreffen in Den Haag, stufenweise eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen. Der luxemburgische Ministerpräsident und Finanzminister Pierre Werner leitet einen Ausschuss, der im Oktober den "Wernerplan" zur Realisierung der WWU vorlegt.

1971 : Der Werner-Plan wird verabschiedet. Aufgrund weltweiter Währungsturbulenzen heben die USA den Gold-Standard auf - das 1947 geschaffene System weltweit fester Wechselkurse endet

1972 : Die EWG-Staaten gründen den Europäischen Währungsverbund. Die Wechselkurse der Währungen der EWG-Staaten dürfen nur um höchstens 2,25 Prozent nach oben oder unten von den vereinbarten Leitkursen abweichen ("Währungsschlange").

1979 : Die "Währungsschlange" wird im März durch das Europäische Währungssystem abgelöst. Gleichzeitig wird die ECU als Rechnungs- und Währungseinheit des EWS eingeführt.

1988 : Eine Expertengruppe unter Leitung von Jacques Delors, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, wird auf dem EU-Gipfel in Hannover beauftragt, einen Plan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion zu erarbeiten.

1989 : Im Juni beschließen die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion gemäß dem Vorschlag des "Delors-Berichts" in drei Schritten. Bei einem Treffen in Straßburg im Dezember beschließen sie, zwei Regierungskonferenzen einzuberufen, die die notwendigen Vertragsänderungen ausarbeiten sollen.

1991 : Im Dezember verabschieden die Staats- und Regierungschefs im holländischen Maastricht die von den Regierungskonferenzen vorbereiteten Vertragsänderungen. Sie vereinbaren, die Währungsunion bis spätestens 1999 zu verwirklichen. Im Februar 1992 wird der Vertrag unterzeichnet und danach den Parlamenten aller Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt

1992 : Im Dezember billigen der Bundestag mit überwältigender Mehrheit und der Bundesrat einstimmig den Maastrichter Vertrag.

1993 : Am 1. November tritt der Vertrag von Maastricht in Kraft.

1994 : Beginn der zweiten Stufe der WWU. In Frankfurt am Main wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank errichtet.

1995 : Die Staats- und Regierungschefs entscheiden sich bei ihrem Treffen im Dezember in Madrid für "Euro" als Namen der künftigen einheitlichen Währung in der Europäischen Union. Sie legen den Zeitplan und die Bedingungen für die Einführung der einheitlichen Währung fest.

1996 : Der Europäische Rat in Dublin billigt am 13./14. Dezember einen "Pakt für Stabilität und Wachstum", der die Verpflichtung der Euro- Teilnehmerstaaten zu dauerhafter Stabilität, die bereits im Maastrichter Vertrag geregelt ist, präzisiert und sogar noch verschärft.

1997 : Bei ihrem Gipfeltreffen am 16./17. Juni in Amsterdam schließen die Staats- und Regierungschefs den Pakt für Stabilität und Wachstum und verabschieden eine Entschließung für ein reformiertes Europäisches Währungssystem (EWS II).

1998 : Herausragendes Ereignis war der historische Europäische Rat vom 1.-3. Mai, auf dem die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten den Teilnehmerkreis der Länder festlegten, die zum 1. Januar 1999 an der gemeinsamen europäischen Währung teilnehmen solten. Dies waren: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien.

1999 : Der Euro ist zunächst im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt worden.

2001 : Griechenland wird Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion.

2002 : Der Euro wird in allen Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, gesetzliches Zahlungsmittel. Das Euro-Bargeld wird eingeführt.

1. Mai 2004: Zehn europäische Staaten treten der Europäischen Union bei, führen aber noch nicht den Euro ein: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern und Malta.

1. Januar 2007: Bulgarien und Rumänien treten der Europäischen Union bei.

1. Januar 2008: Zypern und Malta führen den Euro als Landeswährung ein.

7. September 2008: Die Weltwirtschaft wird von einer schweren Finanzkrise getroffen. Auf dem Europagipfel am 15. Oktober drängen die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine umfassende Reform des Finanzsystems und fordern in diesem Zusammenhang mehr internationale Kontrolle, ein globales Krisenfrühwarnsystem und weltweite aufsichtsrechtliche Vorschriften, um Transparenz und eine größere Verantwortlichkeit sicherzustellen.

1. Januar 2009: Die Slowakei führt den Euro als Landeswährung ein.