Zeittafel der Europäischen Integration
Von 1949 bis heute
Zeittafel der Europäischen Integration
19. September 1946: Winston Churchill fordert die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa.
5. Mai 1949: Der Europarat wird gegründet. Sein Sitz ist in Straßburg.
9. Mai 1950: Der Schuman-Plan für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle- und Stahl (EGKS) wird veröffentlicht.
18. April 1951: Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen den EGKS-Vertrag (Montanunion) in Paris. Er tritt am 23. Juli 1952 in Kraft.
27. Mai 1952: Der Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft wird in Paris unterzeichnet. Ziel: Integration der Streitkräfte der sechs EGKS-Länder, begleitet von einer politischen Gemeinschaft. Die Pläne scheitern an der Ablehnung des Vertrags durch die französische Nationalversammlung am 30. August 1954.
19. Mai 1956: Die Außenminister der EGKS-Staaten beschließen, die Verhandlungen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) aufzunehmen.
25. März 1957: In Rom werden die Verträge zur Gründung der EWG und EAG (Euratom) unterzeichnet (Römische Verträge). Sie treten am 1.1. 1958 in Kraft. Walter Hallstein wird erster Präsident der EWG-Kommission.
4. Januer 1960: Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz unterzeichnen den Vertrag zur Gründung der EFTA (European Free Trade Association). Der Gründungsvertrag tritt am 3.5.1960 in Kraft.
31. Juli 1961: Irland beantragt den Beitritt zur EWG.
9. August 1961: Großbritannien stellt den Antrag auf Beitritt zur EWG.
10. August 1961: Dänemark beantragt den Beitritt.
28. Jaunar 1963: Abbruch der Beitrittsverhandlungen.
20. Juli 1963: Die EG unterzeichnet das Assoziierungsabkommen mit 17 afrikanischen Staaten und Madagaskar in Jaunde (Jaunde-Abkommen). Das Abkommen tritt am 1.6.1964 in Kraft.
12. September 1963: Die EWG unterzeichnet das Assoziierungsabkommen mit der Türkei. Es tritt am 1.9.1964 in Kraft.
8. April 1965: Der Vertrag über die Fusion der Exekutivorgane der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) wird unterzeichnet. Er tritt am 1.7.1967 in Kraft.
30. Juni 1965: Die Verhandlungen über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) scheitern. Frankreich bricht die Verhandlungen ab und löst mit seiner „Politik des leeren Stuhls“ eine siebenmonatige Krise der EWG aus.
28./29. Januar 1966: Die EWG-Krise wird beigelegt. Frankreich nimmt nach der Schließung des „Luxemburger Kompromisses“ seinen Platz im Rat wieder ein.
11. Mai 1966: Der Ministerrat einigt sich auf die restlichen Agrarmarktordnungen, die Finanzverordnung und die Vollendung der Zollunion bis zum 1.7.1968.
10. Mai 1967: Großbritannien und Irland stellen zum zweiten Mal einen Beitrittsantrag.
11. Mai 1967: Dänemark beantragt zum zweiten Mal den Beitritt.
1. Juli 1967: Der Vertrag über die Fusion der Organe der EWG, der EGKS und der Euratom tritt in Kraft.
18./19. Dezember 1967: Frankreich legt gegen die Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien erneut sein Veto ein.
1. Juli 1968: Mit der Abschaffung aller Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse und der Einführung eines gemeinsamen Außenzolls gegenüber Drittländern wird die Zollunion achtzehn Monate früher als geplant verwirklicht.
4. März 1969: Die EG schließt ein Assoziierungsabkommen mit Tunesien und Marokko.
29. Juli 1969: Unterzeichnung des zweiten Jaunde-Abkommens. Es tritt am 1.1.1971 in Kraft.
1./2.Dezember 1969: Die Staats- und Regierungschefs der EG treffen sich in Den Haag. Die Themen sind die Vollendung des Binnenmarktes, Vertiefung der Integration und Erweiterung der EG. Sie fassen einen Beschluss zur beschleunigten Integration, zur stufenweisen Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit.
1. Januar 1970: Die Kompetenz für die Außenhandelspolitik geht von den Mitgliedsländern auf die EG über. Dies ist der Beginn der gemeinsamen Außenhandelspolitik.
Die Zollunion wird auch im landwirtschaftlichen Bereich vollendet.
22. April 1970: Unterzeichnung des Luxemburger Vertrages. Er sieht die stufenweise Einführung eines Eigenmittelsystems und erweiterte Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments vor. Der Vertrag tritt am 1.1.1971 in Kraft.
30. Juni 1970: Das Assoziierungsabkommen der EG mit Malta wird unterzeichnet.
9. Februar 1971: In Brüssel einigt sich der Ministerrat auf die stufenweise Einführung der WWU.
22. Januar 1972: Die EG unterzeichnet die Beitrittsverträge mit Großbritannien, Dänemark, Irland und Norwegen. Die Verträge treten für alle Unterzeichnerstaaten mit Ausnahme Norwegens am 1. Januar 1973 in Kraft. Die norwegische Bevölkerung hatte sich in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt ausgesprochen.
24. April 1972: Der Europäische Währungsverbund wird gegründet und damit die „Europäische Währungsschlange“ eingeführt: Der Rat und die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten einigen sich, die Wechselkurse der Währungen der EG-Mitglieder nur noch um höchstens 2,5 Prozent voneinander abweichen zu lassen.
22. Juni 1972: Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit den Rest-EFTA-Staaten Island, Schweden, der Schweiz, Österreich und Portugal.
19./20. Oktober 1972: Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen den Ausbau der Gemeinschaft zur Europäischen Union und verabschieden einen Zeitplan zur Verwirklichung der WWU.
19. Dezember 1972: Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens der EG mit Zypern. Das Abkommen tritt am 1.6.1973 in Kraft.
1. Januar 1973: Dänemark, Irland und Großbritannien werden Mitglieder der EWG.
Das Freihandelsabkommen mit Schweden, der Schweiz, Österreich und Portugal tritt in Kraft.
11./12. März 1973: Großbritannien, Irland und Italien nehmen nicht an der „Währungsschlange“ teil. Die EG-Finanzminister beschließen das gemeinsame Floaten ihrer Währungen gegenüber dem Dollar bei festen Wechselkursen untereinander.
2. April 1973: Der Rat beschließt die Errichtung eines „Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit“.
14. Mai 1973: Mit Norwegen wird ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das am 1.7.1973 in Kraft tritt.
19. Juli 1973: Der Rat verabschiedet das erste Aktionsprogramm für den Umweltschutz.
23. Juli 1973: Der Kopenhagener Bericht verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Konsultierung vor einer endgültigen Stellungnahme zu wichtigen außenpolitischen Fragen.
5. Oktober 1973: Das Freihandelsabkommen mit Finnland wird unterzeichnet. Es tritt am 1.1.1974 in Kraft.
21. Januar 1974: Die Arbeits- und Sozialminister verabschieden das sozialpolitische Programm der Gemeinschaft. In drei Bereichen wird die EG demnach aktiv: Beschäftigungsfragen, Fragen der Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Beteiligung der Sozialpartner an sozial- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der EG.
1. April 1974: Die neue britische Regierung fordert die Neuverhandlungen der Beitrittsbedingungen zur EG, die von der vorhergehenden konservativen Regierung akzeptiert worden waren.
11.1 Oktober 1974: Die Gemeinschaft erhält Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen.
9./10. Dezember 1974: In Paris beschließen die Staats- und Regierungschefs der EG, in Zukunft mindestens dreimal jährlich als Europäischer Rat zu tagen.
28. Februar 1975: Das erste Lomé-Abkommen mit 48 AKP-Staaten (Afrika-, Karibik- und Pazifik Staaten) über Handels-, Finanz- und Technikfragen wird in Lomé (Togo) unterzeichnet.
14. April 1975: Der Rat verabschiedet ein „Erstes Programm zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher“.
5.Mai 1975: Die EG schließt ein Kooperationsabkommen mit Israel ab, das am 1. 11.1978 in Kraft tritt.
5. Juni 1975: Die britische Bevölkerung stimmt in einer Volksbefragung für den Verbleib des Landes in der EG.
12. Juni 1975: Griechenland beantragt den Beitritt zur EG.
22. Juli 1975: Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die Errichtung eines Europäischen Rechnungshofs wird unterzeichnet.
10. Dezember 1975: Der Rat verabschiedet ein Aktionsprogramm zur Bildungspolitik der Gemeinschaft.
25./26./27. April 1976: Die EG schließt Kooperationsabkommen mit Tunesien, Algerien und Marokko. Alle drei Abkommen treten am 1.1.1978 in Kraft.
12./13. Juli 1976: Der Europäische Rat einigt sich über die Mitgliederzahl und die Aufteilung der Sitze des direkt zu wählenden Europäischen Parlaments.
18. Januar 1977: Die EG schließt Kooperationsabkommen mit Ägypten, Jordanien und Syrien ab. Die Abkommen treten am 1. 11.1978 in Kraft.
28. März 1977: Portugal stellt einen Beitrittsantrag zur EG.
3. Mai 1977: Die EG schließt ein Kooperationsabkommen mit dem Libanon. Das Abkommen tritt am 1.11.1978 in Kraft.
1. Juli 1977: Fast alle Restzölle zwischen der EG und den EFTA-Staaten fallen weg.
28. Juli 1977: Spanien stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
25. Oktober 1977: Erste Sitzung des Rechnungshofs der EG.
6./7. Juli 1978: Der Europäische Rat beschließt, ein Europäisches Währungssystem (EWS) und eine Europäische Währungseinheit zu schaffen.
4./5. Dezember 1978: Der Europäische Rat beschließt in Brüssel das Inkrafttreten des EWS zum 1. Januar 1979. Kernelement des EWS ist die Europäische Währungseinheit (ECU).
13. März 1979: Das EWS tritt rückwirkend zum 1. Januar 1979 in Kraft.
28. Mai 1979: Der Vertrag über den Beitritt Griechenlands wird in Athen unterzeichnet. Er tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
7.-10. Juni 1979: Die erste allgemeine und unmittelbare Direktwahl zum Europäischen Parlament findet statt.
17.-20. Juli 1979: In Straßburg findet die erste Tagung des direkt gewählten Europäischen Parlaments statt. Simone Veil wird zur ersten Präsidentin des Parlaments gewählt.
31.Oktober 1979: Das Lomé-II-Abkommen zwischen der EG und 58 AKP-Staaten wird unterzeichnet.
7./8. März 1980: Das Kooperationsabkommen zwischen der EG und den Staaten der „Vereinigung südostasiatischer Staaten“ (ASEAN) wird in Kuala Lumpur unterzeichnet.
2. April 1980: Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und Jugoslawien.
28. Juli 1980: Zwischen der EG und Rumänien wird ein Kooperationsabkommen unterzeichnet.
1. Januar 1981: Griechenland wird zehntes EG-Mitglied.
23. Februar 1982: Die Bevölkerung Grönlands stimmt in einer Volksbefragung für den EG-Austritt.
19. Juni 1983: Die damals zehn Mitgliedstaaten verabschieden eine feierliche Deklaration, in der sie den Wunsch zum Ausdruck bringen, eine Europäische Union zu gründen.
14.-17. Juni 1984: Das Europäische Parlament wird zum zweiten Mal direkt gewählt.
8.1 Dezember 1984: Das Lomé-III-Abkommen der EG mit 66 AKP-Staaten wird unterzeichnet. Es tritt am 1. Mai 1986 in Kraft.
7. Januar 1985: Jacques Delors wird Präsident der EG-Kommission.
1. Febraur 1985: Grönland tritt aus der EG aus und ist künftig als Überseegebiet mit der EG assoziiert.
12. Juni 1985: Die Verträge über den Beitritt Portugals und Spaniens zur EG werden unterzeichnet. Beide Verträge treten am 1. Januar 1986 in Kraft.
14. Juni 1985: Die EG-Kommission legt das Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes vor.
15. Juni 1985: Belgien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik unterzeichnen in Schengen (Luxemburg) ein Abkommen, das die Abschaffung aller Personenkontrollen an den Binnengrenzen dieser Länder vorsieht.
2.-4. Dezember 1985: Der Europäische Rat einigt sich in Luxemburg auf eine Reform des institutionellen Systems, auf die Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen sowie auf einen rechtlichen Rahmen für die außenpolitische Zusammenarbeit. Der Prozess der Europäischen Integration soll durch eine Einheitliche Europäische Akte wiederbelebt werden.
1. Januar 1986: Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals umfasst die EG nun zwölf Mitglieder.
17.-18. und 28. Februar 1986: Die Außenminister der zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnen in Luxemburg die Einheitliche Europäische Akte. Sie reformiert die Römischen Verträge. Ihr Hauptziel ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992. Die Einheitliche Akte tritt am 1.7.1987 in Kraft.
14. April 1987: Die Türkei stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
11./12. Februar 1988: Der Europäische Rat verabschiedet in Brüssel das „Delors-Paket“ über die Reform des Finanzierungssystems, der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Verdoppelung der Strukturfonds der EG.
29. März 1988: Die Kommission legt den „Cecchini-Bericht“ über die Kosten der Marktzersplitterung vor („The Cost of Non-Europe“), der die wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes anhand konkreter Zahlen beschreibt.
27./28. Juni 1988: Auf der Gipfelkonferenz von Hannover setzt der Europäische Rat einen Expertenausschuss ein (Vorsitz: Jacques Delors), der die Aufgabe hat, Mittel und Wege zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu prüfen.
26. September 1988: Das Abkommen über Handel und Kooperation der EG mit Ungarn wird unterzeichnet.
24. Oktober 1988: Der Rat beschließt die Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, das dem Europäischen Gerichtshof beigeordnet ist. Das Gericht nimmt seine Arbeit am 1. November 1989 auf.
2./3. Dezember 1988: Der Europäische Rat beschließt auf Rhodos eine „Erklärung zur internationalen Rolle der EG“, die davon ausgeht, dass „Europa 1992“ ein „Partner“ für die Welt und nicht „eine Festung Europa“ sein soll.
19. Dezember 1988: Ein Abkommen über den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen der EG und der Tschechoslowakei wird unterzeichnet.
14./15. Juni 1989: Der Delors-Bericht wird auf dem EG-Gipfel von Madrid gebilligt. Der Beginn der ersten Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion wird auf den 1. Juli 1990 festgelegt.
15.-18. Juni 1989: Dritte Direktwahl zum Europäischen Parlament.
29. Juni 1989: Spanien tritt dem EWS bei.
17. Juli 1989: Österreich, dessen neutraler Status im Staatsvertrag von 1955 festgelegt ist, stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
19. September 1989: Das Wirtschaftsabkommen zwischen der EG und Polen wird unterzeichnet.
9. November 1989: Die Berliner Mauer, Symbol des Kalten Krieges, fällt.
8./9. Dezember 1989: Der Europäische Rat beschließt in Straßburg die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Ausarbeitung von WWU und Politischer Union.
15. Dezember 1989: Das Lomé-IV-Abkommen mit 69 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) wird unterzeichnet. Es tritt am 1. September 1991 in Kraft.
18. Dezember 1989: Die EG schließt ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der UdSSR.
Der Rat nimmt das PHARE-Programm zur Unterstützung der Wirtschaftsreformen in Polen und Ungarn an, das in der Folge auf weitere Staaten Mittel- und Osteuropas ausgedehnt wird.
19. Dezember 1989: Die Verhandlungen zwischen der EG und den EFTA-Mitgliedsländern über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Bildung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beginnen.
9. Mai 1990: Zwischen der EG und Bulgarien wird ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet.
19. Juni 1990: Die deutsche Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Damit besteht de facto eine Zollunion zwischen EG und DDR.
Frankreich, Deutschland und die Benelux-Länder unterzeichnen das Durchführungsabkommen zum Schengener Abkommen, das die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht.
1. Juli 1990: Die erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beginnt.
4. Juli 1990: Zypern stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
3. Oktober 1990: Durch Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR werden beide deutsche Staaten vereinigt. Die fünf neuen Bundesländer gehören somit der EG an.
8. Oktober 1990: Großbritannien wird zehntes Mitglied des EWS.
19.-21. November 1990: KSZE-Konferenz und EG-Gipfelkonferenz in Paris. 34 Staats- und Regierungschefs unterzeichnen die „Charta von Paris für ein neues Europa“.
15. Dezember 1990: Eröffnung der Regierungskonferenz über die WWU und die Politische Union.
15. April 1991: Eröffnung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Ein entsprechendes Abkommen war am 29. Mai 1990 in Paris unterzeichnet worden.
25. Juni 1991: Spanien und Portugal treten dem Schengener Abkommen bei.
1. Juli 1991: Schweden stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
21. Oktober 1991: EG und EFTA einigen sich auf die Errichtung des Europäischen Wirtschaftsraums.
9./10. Dezember 1991: Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Maastricht. Die Staats- und Regierungschefs einigen sich auf den Vertrag über die Europäische Union. Dieser basiert auf drei Teilen: Den Änderungen des EWG-Vertrages (danach EG-Vertrag genannt), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Bestimmungen, Protokolle (z.B. zur Sozialpolitik) und Erklärungen ergänzen den Vertrag über die Europäische Union.
16. Dezember 1991: Unterzeichnung neuer Assoziierungsabkommen (Europa-Abkommen) und Interimsabkommen mit Polen, Ungarn und der CSFR.
7. Februar 1992: Der Vertrag über die Europäische Union wird von den Außen- und Finanzministern der Mitgliedstaaten in Maastricht unterzeichnet.
18. März 1992: Finnland beantragt den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.
2. Mai 1992: Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
11. Mai 1992: Unterzeichnung von Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Albanien, Estland, Lettland und Litauen. Annahme einer „Gemeinsamen Erklärung“ zum politischen Dialog. Das Abkommen mit Albanien tritt am 1. Dezember 1992 in Kraft, die Abkommen mit Lettland und Litauen am 1. Februar 1993, das mit Estland am
1. März 1993.
20. Mai 1992: Die Schweiz stellt den Antrag auf Beitritt zur EU.
22. Mai 1992: Beschluss des deutsch-französischen Gipfels in La Rochelle, das Eurocorps einzurichten.
2. Juni 1992: Ein knappe Mehrheit von 50,7 Prozent der Dänen spricht sich gegen die Ratifizierung des Vertrags von Maastricht aus.
30. Juni 1992: Der Rat verabschiedet die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
25. November 1992: Norwegen stellt einen Antrag auf Beitritt zur EG.
6. Dezember 1992: Die Schweizer Bürger entscheiden sich gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
1. Januar 1993: Der Europäische Binnenmarkt tritt in Kraft. Damit entsteht in der EG ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.
1. Februar 1993: Beginn der Verhandlungen über den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands zur EG. Sie werden Anfang 1994 abgeschlossen.
Unterzeichnung des Europa-Abkommens mit Rumänien.
8. März 1993: Unterzeichnung eines Europa-Abkommens und Interimabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der EG und Bulgarien.
5. April 1993: Beginn der Verhandlungen über den Beitritt Norwegens.
Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens und des Verkehrsabkommens zwischen der EG und Slowenien.
18. Mai 1993: 51,8 Prozent der stimmberechtigten Dänen stimmen nunmehr für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags.
2. Juni 1993: Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten beschließen die Errichtung der europäischen Polizeibehörde EUROPOL.
19. Juli 1993: Der Rat nimmt das TACIS-Programm (Pogramm der technischen Hilfe für die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion) an.
2. August 1993: Unter dem Druck internationaler Währungsspekulationen sind die EG-Finanzminister gezwungen, die engen Schwankungsmargen des EWS von 2,5 Prozent auf 15 Prozent zu erweitern. Das EWS erlebt die größte Krise seit seiner Einführung im März 1979.
4. Oktober 1993: Unterzeichnung von Europa-Abkommen mit Tschechien und der Slowakei.
12. Oktober 1993: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags über die Europäische Union. Mit dem Zusatzartikel 23 des Grundgesetzes kann der Vertrag nun ratifiziert werden.
13. Oktober 1993: Deutschland hinterlegt als letztes Land die Ratifikationsurkunde für den Vertrag über die EU in Rom.
29. Oktober 1993: Auf dem EG-Sondergipfel in Brüssel entscheiden die zwölf Regierungschefs, dass der Sitz des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) und der späteren Europäischen Zentralbank Frankfurt am Main sein soll.
1. November 1993: Der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union tritt in Kraft. Die Europäische Union (EU) ist somit gegründet.
5. November 1993: Der Stab des Euro-Corps, das den Kern künftiger europäischer Streitkräfte bilden soll, beginnt in Straßburg seine Arbeit. Teilnehmerstaaten: Deutschland, Frankreich und Belgien.
1. Januar 1994: Die zweite Stufe der WWU tritt in Kraft; das EWI nimmt in Frankfurt am Main seine Arbeit auf.
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) tritt in Kraft.
9./10. März 1994: Der Ausschuss der Regionen tritt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
31. März 1994: Ungarn stellt einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union.
5. April 1994: Polen stellt einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union.
15. April 1994: Die Schlussakte der Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde wird in Marrakesch unterzeichnet. Sie sieht unter anderem die Schaffung der World Trade Organization (WTO) vor.
9.-12. Juni 1994: In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden die vierten Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt.
14. Juni 1994: Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wird unterzeichnet.
24. Juni 1994: Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Russland.
Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden in Korfu.
18. Juli 1994: Neue Freihandels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Estland, Lettland und Litauen werden unterzeichnet. Alle drei Abkommen treten am 1. Januar 1995 in Kraft.
27. Juli 1994: Die Kommission nimmt ein Weißbuch über die europäische Sozialpolitik an.
10. Oktober 1994: Die Europäische Union und Südafrika unterzeichnen ein Kooperationabkommen.
28. November 1994: Nach Beitragsverhandlungen, Vertragsabschluss und Volksabstimmung steht fest, dass die Länder Österreich, Finnland und Schweden neue EU-Mitglieder werden. Die Norweger haben sich mehrheitlich gegen den Beitritt zur EU ausgesprochen.
5./6. Dezember 1994: Auf der KSZE-Konferenz in Budapest wird die KSZE in OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) umbenannt.
9./10. Dezember 1994: Auf dem Gipfeltreffen in Essen entscheiden die Staats- und Regierungschefs über eine aktive Beschäftigungsstrategie für Europa, die transeuropäischen Netze sowie über eine Strategie zur Heranführung der Länder Mittel-und Osteuropas an die Union.
1. Januar 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei. Die Europäische Union umfasst jetzt 15 Mitglieder.
23. Januar 1995: Die Europäische Kommission mit ihrem Präsidenten Jacques Santer wird für fünf Jahre ernannt.
1. Februar 1995: Die Assoziationsabkommen mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik treten in Kraft.
26. März 1995: Die Unterzeichnerstaaten des Durchführungsabkommens zum Schengener Abkommen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal) schaffen die Personenkontrollen an den Binnengrenzen ab.
3. und 10. Mai 1995: Die Kommission nimmt ein Weißbuch über die Vorbereitung der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt an.
31. Mai 1995: Die Kommission nimmt das Grünbuch über die praktischen Fragen des Übergangs zur einheitlichen Währung an.
2./3. Juni 1995: Im Hinblick auf die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 nimmt die Reflexionsgruppe ihre Arbeit auf.
12. Juni 1995: Unterzeichnung von Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen.
22.6.1995: Rumänien stellt einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union.
27. Juni 1995: Die Slowakei stellt einen Antrag auf Beitritt zur EU.
26./27. Juni 1995: Auf ihrem Gipfeltreffen in Cannes beschließt die Europäische Union die Schaffung einer neuen Partnerschaft Europa-Mittelmeer.
17. Juli 1995: Unterzeichnung des Interimsabkommens Europäische Union-Russland, des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien und des Kooperationsabkommens Europäische Union-Vietnam.
Der Rat beschließt die Modalitäten für den strukturierten Dialog mit Zypern und Malta, der diese Staaten auf den Beitritt zur EU vorbereiten soll.
27. Oktober 1995: Lettland stellt einen Beitrittsantrag.
15. November 1995: Das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit Marokko wird paraphiert.
20. November 1995: Die Europäische Union unterzeichnet ein Assoziierungsabkommen mit Israel und ein Kooperationsabkommen mit Nepal.
28. November 1995: Estland stellt einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union.
27./28. November 1995: Auf der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz in Barcelona wird die neue Partnerschaft Europa-Mittelmeer initiiert.
3. Dezember 1995: Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten unterzeichnen eine neue Transatlantische Agenda, der ein gemeinsamer Aktionsplan beigefügt ist.
5. Dezember 1995: Die Reflexionsgruppe für die Vorbereitung der Regierungskonferenz legt ihren Abschlussbericht vor.
12. Dezember 1995: Litauen stellt einen Antrag auf Beitritt zur EU.
15. Dezember 1995: Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit in Wirtschafts- und Handelsfragen Mercosur - EU.
15./16. Dezember 1995: Der Europäische Rat tagt in Madrid. Er bestätigt die Einführung der einheitlichen Währung „Euro“ zum 1. Januar 1999 und legt den Beginn der Regierungskonferenz für den 29. März 1996 fest.
16.1 Dezember 1995: Bulgarien stellt einen Antrag auf Beitritt zur EU.
17. Januar 1996: Die tschechische Republik stellt einen Antrag auf Beitritt zur EU.
29. März 1996: In Turin wird die Regierungskonferenz 1996 eröffnet. Der Europäische Rat legt das Arbeitsprogramm für die Regierungskonferenz fest. Sie soll mehr Bürgernähe und Demokratie bringen und die Handlungsfähigkeit der Union nach außen stärken. Ziel ist außerdem eine Reform der europäischen Institutionen, die die EU auf den Beitritt weiterer Länder vorbereiten soll.
10. Juni 1996: Unterzeichnung eines Assoziierungs-Abkommens mit Slowenien. Slowenien beantragt den Beitritt zur EU.
16./17. Juni 1997: Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einigen sich auf den Vertrag von Amsterdam.
16. Juli 1997: Die Europäische Kommission präsentiert mit der „Agenda 2000“ ihre Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union bis zum Jahr 2006 und gibt ihre Stellungnahme zu den Beitrittsanträgen der zehn mittel- und osteuropäischen Kandidaten ab.
2. Oktober 1997: Die Außenminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnen den Amsterdamer Vertrag.
12./13. Dezember 1997: Der Europäische Rat von Luxemburg macht den Weg frei für die Erweiterung der EU um fünf Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie Zypern.
25. März 1998: Europäische Kommission und Europäisches Währungsinstitut legen ihre Konvergenzberichte vor. Sie sprechen sich für die Einführung des Euro am 1.1.1999 in elf der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten aus.
31. März 1998: Die EU-Außenminister eröffnen in Brüssel die offiziellen Beitrittsverhandlungen der EU mit Polen, Ungarn, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern.
1.-3. Mai 1998: Die Staats- und Regierungschefs der EU entscheiden über die Teilnehmerländer der Wirtschafts- und Währungsunion. Sie beschließen, dass elf EU-Länder am 1.1.1999 den Euro als gemeinsame Währung einführen werden. Der Niederländer Wim Duisenberg wird zum ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank ernannt.
1.6.1998: Die Europäische Zentralbank nimmt in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Der Rat der EZB trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung.
15./16. Juni 1998: Die EU-Staats- und Regierungschefs kommen in Cardiff zusammen. Themenschwerpunkte des Gipfeltreffens sind Wachstum, Beschäftigung und die soziale Integration. Außerdem wird über das weitere Vorgehen bei der Agenda 2000 verhandelt.
11./12. Dezember 1998: Die Staats- und Regierungschefs der EU kommen zum Europäischen Rat von Wien zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Reform der Institutionen und Politiken der EU.
31. Dezember 1998: Die Wirtschafts- und Finanzminister der elf Euro-Länder treffen sich in Brüssel. Die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Teilnehmerwährungen werden unwiderruflich festgelegt.
1. Januar 1999: Die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Der Euro wird zur Währung der elf Teilnehmerländer. Die EZB übernimmt die Verantwortung für die europäische Geldpolitik.
24./25. März 1999: Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf dem Gipfeltreffen in Berlin eine Einigung über die Agenda 2000 erzielt.
1. Mai 1999: Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.
3./4. Juni 1999: Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Köln wird Javier Solana Madariaga zum ersten Generalsekretär der GASP benannt.
10.-13.Juni 1999: In den Mitgliederstaaten der EU finden die fünften Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt.
15. August 1999: Das Europäische Parlament stimmt für die neue Kommission unter dem Präsidenten Romano Prodi.
10./11. November 1999: Der Europäische Rat von Helsinki macht den Weg für die EU-Erweiterung frei. Mit 12 Staaten sollen Beitrittsverhandlungen geführt werden. Mit der Türkei wird eine Beitrittpartnerschaft entwickelt.
10. Dezember 2000: Der Europäische Rat beschließt den Vertrag von Nizza. Gleichzeitig wird die Europäische Charta der Grundrechte verkündet.
2001: Der Europäische Rat von Laeken beschließt den "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union" einzusetzen, der zwischen März 2002 und Juni 2002 Vorschläge zur künftigen Gestalt und Verfassung Europas ausarbeiten soll.
1. Januar 2002: Das Euro-Bargeld wird in den zwölf Mitgliedstaaten der Währungsunion eingeführt.
28. Februar 2002: Der Euro wird zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel in den Mitgliedstaaten der Währungsunion. Die Euro-Einführung ist damit erfolgreich abgeschlossen.
28. Februar 2002: Der Konvent zur Zukunft Europas tritt zum ersten Mal in Brüssel zusammen. Die offizielle Eröffnungssitzung findet am 1. März 2003 statt.
16. April 2003: Zehn Kandidatenländer unterzeichnen in Athen die Beitrittsverträge.
10. Juli 2003: Der Konvent beendet seine Arbeit und left dem Europäischen Rat einen Verfassungsentwurf für Europa vor.
13. Dezember 2003: Die Verhandlungen von Brüssel über die europäische Verfassung scheitern.
1. Mai 2004: Zehn europäische Staaten treten der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern und Malta.
18. Juni 2004: Die Verfassung für die Europäische Union wird beim
Gipfeltreffen gebilligt.
29: Oktober 2004: Die Staats- und Regierungschefs unterzeichnen die Europäische Verfassung feierlich in Rom. Der Ratifizeirungsprozess in allen EU-Mitgliedstaaten beginnt.
29. Mai 2005 / 1. Juni 2005: Frankreich und die Niederlande lehnen die Europäische Verfassung in Volksabstimmungen ab. Der Ratifizierungsprozess gerät ins Stocken. Die Europäische Union will in einer "Denkpause" überlegen, wie sie die Verfassung retten kann, welche alle EU-Mitgliedstaaten verabschieden müssen.
3. Oktober 2005: Der Europäische Rat beschließt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
1. Januar 2007: Bulgarien und Rumänien treten der Europäischen Union bei.
25. März 2007: Die Europäische Union feiert 50jähirges Jubiläum. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabscheiden die Berliner Erklärung, mit welcher sich die Staats- und Regierungschefs die EU auf eine neue gemeinsame Grundlage bis 2009 stellen wollen.
21./22. Juni 2007: Der Gipfel des Europäischen Rates in Brüssel einigt sich auf ein Mandat für einen Grundlagenvertrag - welcher nicht mehr Verfassung heißen wird - der Europäischen Union, welcher die Inhalte der Europäischen Verfassung in diesen überführt. Endgültig ausarbeiten soll den Text eine Regierungskonferenz, welche Ende Juni 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat.
12. Dezember 2007: Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, und José Sócrates, Ministerpräsident Portugals und amtierender Ratspräsident, unterzeichnen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Europäischen Parlament in Straßburg.
13. Dezember 2007: Die 27 EU Staaten unterzeichnen den Vertrag von Lissabon, der die vorherigen Verträge ändert. Dieser soll die EU transparenterer, demokratischer und effizienter gestallten.
21. Dezemeber 2007: Erweiterung des Schengen-Raums um Estland, Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Malta, Litauen, Slowakei und Slowenien.
1. Januar 2008: Zypern und Malta führen den Euro als Landeswährung ein.
12. Juni 2008: Bei einem Referendum in Irland stimmen 53,4 % der Wähler gegen den Vertrag von Lissabon. Trotzalledem wird auf dem Europäischen Rat vom 18./19. Juni beschossen, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen.
13. Juli 2008: Eine neue Mittelmeerunion wird auf einem Gipfeltreffen in Paris ins Leben gerufen. Durch gemeinsame Projekte sollen die Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeeranrainerstaaten, sowie Mauretanien und Jordanien ausgebaut werden.
8. August 2008: Zwischen Russland und Georgien bricht ein militärischer Konflikt aus. Die EU beteiligt sich an den Waffenstillstandsverhandlungen.
7. September 2008: Die Weltwirtschaft wird von einer schweren Finanzkrise getroffen. Auf dem Europagipfel am 15. Oktober drängen die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine umfassende Reform des Finanzsystems und fordern in diesem Zusammenhang mehr internationale Kontrolle, ein globales Krisenfrühwarnsystem und weltweite aufsichtsrechtliche Vorschriften, um Transparenz und eine größere Verantwortlichkeit sicherzustellen.
12. Dezember 2008: Schweiz wird Schengenmitglied.
7. Juni 2009: Wahlen des Europäischen Parlaments.
1. Dezember 2009: Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.
1. Juli 2013: Kroatien tritt der Europäischen Union bei.
1. Januar 2014: Lettland tritt als 18. Staat der Eurozone bei. Der Euro löst den lettischen Lat ab.
26. November 2014: Die Investitionsoffensive für Europa, im Wert von 315 Mrd Euro, wird von der Europäischen Union vorgestellt. Primäres Ziel ist die Ankurbelung des Wachstums in Europa und die Beschaffung neuer Arbeitsplätze.
1. Januar 2015: Litauen führt als 19. Mitgliedstaat den Euro ein.
12. Dezember 2015: Klimakonferenz in Paris: 195 einschließlich aller EU-Länder einigen sich, den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C zu begrenzen.
23. Juni 2016: Beim Referendum über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit-Referendum) entschieden sich 52 Prozent der abstimmenden britischen Bürger für den Austritt.
7. Dezember 2016: Die Europäische Kommission startet das Europäische Solidaritätskorps. Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren haben nun die Möglichkeit, durch Freiwilligeneinsätze oder im Rahmen von Arbeitsstellen bei zahlreichen Tätigkeiten mitzuwirken.
30. Oktober 2016: Unterzeichnung des EU-Kanada-Handelsabkommens. Dadurch sollte die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen erleichtert werden.
15. Juni 2017: Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU. Dadurch fallen bei der Nutzung von Mobilgeräten wie Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren.
25. Mai 2018: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft. Damit bezweckt ist die Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
23.–26. Mai 2019: Europawahlen. 751 Abgeordnete werden gewählt. Mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten nimmt an der Europawahl teil - die höchste Wahlbeteiligung in 20 Jahren. Der Italiener David-Maria Sassoli wird der neue Präsident des Europäischen Parlaments.
16. Juli 2019: Die Deutsche Ursula von der Leyen wird Kommissionspräsidentin. Sie ist die erste Frau, die in der Geschichte der Europäischen Kommission Präsidentin wird.
31. Januar 2020: Das Vereinigte Königreich tritt aus der Europäischen Union aus. Die EU hat nun 27 Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung von knapp 450 Millionen.