Europäisches Währungssystem II
Währunger der Nicht-Teilnehmerstaaten enger an den Euro binden
Um die Interessen der Mitgliedstaaten zu wahren, die nicht schon zum 1. Januar 1999 an der Währungsunion teilnehmen, wurde das Europäische Währungssystem II (EWS II) entwickelt. Ziel: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer sollen verhindert werden.
Die Wirtschafts- und Währungsunion soll Europa nicht teilen. Von den Vorteilen des Binnenmarktes müssen alle EU-Staaten in vollem Umfang profitieren können. Dies soll auf zwei Wegen erreicht werden:
- die Entwicklung einer engen finanz- und währungspolitischen Zusammenarbeit,
- die Festschreibung von Mechanismen und Regeln, die allzu große Währungsschwankungen vermeiden helfen.
Die „Pre-ins“, die Staaten also, die noch nicht sofort an der WWU teilnehmen, sind zum einen im „Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank“ vertreten. Dieses Organ soll den Dialog und die Konzertierung zwischen allen Zentralbanken der EU sicherstellen. Zum anderen erarbeiten sie im ECOFIN-Rat (Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister) gemeinsam mit den WWU-Teilnehmerstaaten Leitlinien der Wirtschaftspolitik.
Im Rahmen des Europäischen Wärungssystems (EWS II), das am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, werden die Währungen der „pre-ins“ enger an den Euro gebunden. Durch die Teilnahme am EWS II können sich diese Länder auf eine spätere Mitgliedschaft in der WWU vorbereiten. Ziel des EWS II: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer sollen verhindert werden.
Folgende Regeln gelten im EWS II:
- Höchste Priorität hat die eigenverantwortliche Sicherung der Preisstabilität.
- Der Euro ist der Anker des Systems. Nach ihm richten sich also die Leitkurse, ihm gegenüber werden die zulässigen Schwankungsbandbreiten definiert.
- Das neue System ist flexibler als das alte EWS, um Spekulationen zu begrenzen. Die Tageskurse der Nicht-Euro-Währungen dürfen gegenüber ihrem Euro-Leitkurs innerhalb einer Standardbandbreite von 15 Prozent (nach oben und nach unten) schwanken. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, im Einzelfall engere Bandbreiten vereinbart werden.
- Die Europäische Zentralbank wird von ihrer Pflicht, schwache Währungen zu stützen, befreit, wenn dadurch die Stabilität des Euro gefährdet sein könnte.
- Die Mitgliedschaft ist zwar nicht obligatorisch, aber Bedingung für den späteren Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion.
Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen.
Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, engere Bandbreiten vereinbart werden.
Dänemark nimmt seit 1. Januar 1999 am EWS II teil. Die Bandbreite für die Dänische Krone beträgt 2,25 Prozent. Estland, Litauen und Slowenien sind am 27. Juni 2004 dazugekommen. Die nationalen Währungen dieser Länder dürfen in einer Bandbreite von plus und minus 15 Prozent um einen Wechselkurs
schwanken. Ein Euro entspricht 15,6466 Estnischen Kronen, 3,45280 Litas, der
Währung Litauens, sowie 239,640 Tolar (Slowenien).
Interventionen zur Stabilisierung der Wechselkurse sollen im Grundsatz automatisch und unbegrenzt erfolgen. Jedoch können die EZB und die Zentralbanken der anderen Teilnehmer die Interventionen aussetzen, wenn diese im Widerspruch mit dem vorrangigen Ziel der Wahrung der Preisstabilität stehen würde.