Was ändert sich bei Aktien und Rentenpapieren?
Seit 4. Januar 1999 werden Aktien an den deutschen Börsen ausschließlich in Euro notiert
Bei der Aktienumstellung können die Aktiengesellschaften grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
1. Die Änderung des Aktien-Nennwertes:
Die Aktien müssen auf gerade Euro-Nennwerte umgestellt werden. Der neue Aktiennennbetrag muß auf 1 Euro oder ein Vielfaches davon lauten. Zur Glättung der Nennbeträge ist eine Kapitalmaßnahme erforderlich (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung oder Neueinteilung des Grundkapitals).
2. Die Umstellung auf Stückaktien:
Die Stückaktie verkörpert einen Anteil am Grundkapital der AG. Auf der Aktienurkunde ist kein Nennwert mehr aufgedruckt. Bei den deutschen Aktiengesellschaften zeichnet sich ein klarer Trend zur Einführung der Stückaktie ab.
Das depotsführende Kreditinstitut informiert über alle wichtigen Einzelheiten zur Euro-Umstellung. Sie führt die erforderlichen Maßnahmen für die Depotinhaber durch.
Aktienurkunden
DM-Aktienurkunden wurden durch die Umstellung auf den Euro beziehungsweise durch die Umwandlung in Stückaktien "inhaltlich unrichtig". Ob der Aktionär seine Urkunden eintauschen muß, hängt zum einen von der Ausgestaltung der jeweiligen Urkunde ab, zum anderen davon, ob die AG ihr Kapital in Nennwertaktien oder in Stückaktien eingeteilt hat.
Urkunden-Umstellung bei Stückaktien:
Urkunden mit Angabe des Nennwertes können weiterverwendet werden. Die DM-Angaben werden nicht weiter beachtet. Urkunden, die die Anzahl der verbrieften Aktien angeben, können ebenso weiter verwendet werden. Urkunden, die zugleich den Nennwert und die Anzahl der verbrieften Aktien angeben, müssen ausgetauscht werden.
Urkunden-Umstellung bei Nennbetragsaktien:
Aktiengesellschaften, die nicht zur Stückaktie übergehen, müssen neue Urkunden ausgeben, die den Euro-Nennwert angeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, daß die AG ganz auf die Ausgabe effektiver Stücke (Aktienurkunden) verzichtet. Dazu muß die Hauptversammlung beschließen, daß der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen wird. Die rechtliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geschaffen.
Börsenindizes
Die Deutsche Börse AG berechnet den Deutschen Aktienindex DAX seit 4.1.1999 in Euro. Da in der DAX-Formel sowohl der aktuelle Kurs (Zähler) als auch Schlußkurs vom 30.12.98 (Nenner) in Euro umgerechnet werden, bleibt der Verlauf der Kurve unberührt. Die Punktwerte des DAX ändern sich nicht.
Renten
Alle börsennotierten Staatsanleihen – Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen – die nach dem 20.1.1999 fällig sind, wurden zum 1.1.1999 auf Euro umgestellt. Ausgenommen von der Umstellung waren die nicht an der Börse gehandelten Papiere, also Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes.
Börsennotierte Neuemissionen des Bundes werden seit Januar 1999 nur noch in Euro aufgelegt. Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes wurden bis zum 31.12.2001 weiterhin in DM begeben.
Die Umstellung deutscher Anleihen erfolgt nach der sogenannten "1-Cent-Methode". Danach wird der Bestand des Kundendepots mittels des unwiderruflichen Umrechnungskurses auf Euro umgestellt. Die kleinste handelbare Einheit für deutsche Anleihen beträgt 1 Cent. Diese Stückelung ermöglicht es, auch "krumme" Beträge zu handeln. Durch Zu- oder Verkauf kann der Kunde seine Depotposition wieder glätten. Eine Umstempelung oder ein Neudruck der Rentenpapiere ist bei der Umstellung nicht erforderlich.
Investmentfonds
Die Mehrzahl der Investementgesellschaften wird ihre Anteilspreise ausschließlich in Euro berechnen. Seit 4. Januar 1999 werden die täglich neu ermittelten Ausgabe- und Rücknahmepreise nur noch in Euro veröffentlicht. Auch die Ausschüt-tungen werden in Euro erfolgen. Anleger können Fondsanteile bis zum Jahr 2002 noch in DM erwerben.
Optionsscheine
Option: Börsentermingeschäft mit dem Recht, innerhalb eines festgelegten künftigen Zeitraums (Optionsfrist) ein Gut zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Die der Option zugrunde gelegten Güter sind vor allem Aktien oder Anleihen. Optionen auf Devisen, Zinsen oder Aktienindizes werden ebenfalls gehandelt.
Aufgrund der Umstellung der Börsennotierungen auf den Euro am 4. Januar 1999 ist eine Anpassung der Optionen erforderlich. Mit Ausnahme der Laufzeit müssen sämtliche Bedingungen angepaßt werden. Die Umrechnung ist rein rechnerisch und technisch.
Aktien-Optionen:
Die DM-Basispreise werden mit dem unwiderruflichen Umrechnungskurs auf Euro umgerechnet. Die Optionsscheine werden dann bis zum jeweiligen Verfallstermin mit einem „krummen“ Basiswert weiter gehandelt. Neue Optionsserien werden mit glatten, auf Euro lautenden Basispreisen eingeführt. Bei Aktien-Optionen, die auf eine Nicht-Teilnehmerwährung lauten, bleiben die Basispreise und die Bezugsverhältnisse unverändert.
Index-Optionen:
Eine Anpassung von Dax-Optionsscheinen ist nicht erforderlich, weil der Dax auf dem gleichen Niveau weitergeführt wird. Aus dem DM-Basispreis wird ein Euro-Basispreis. Außerdem wird das Bezugsverhältnis angepaßt: Dieses Verhältnis wird mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Preis und der Wert bei Ausübung der Option werden in Euro berechnet.
Währungs-Optionen:
Mit der unwiderruflichen Fixierung der Wechselkurse zwischen den Euro-Teilneh-merländern werden Optionen auf deren Devisen gänzlich überflüssig. Auf den Kurs-zetteln deutscher Börsen sind derartige Optionsscheine inzwischen nicht mehr zu finden.