Monaco und der Euro
Monaco gibt eigene Euro-Münzen heraus
Obwohl das Fürstentum Monaco nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion ist, gilt auch dort seit dem 1. Januar 1999 der Euro. Durch ein besonderes bilaterales Abkommen ist Monaco in seinen Währungsbeziehungen eng mit Frankreich verbunden. Bis zur Einführung des Euro-Bargeldes war das gesetzliche Zahlungsmittel im Fürstentum, ebenso wie in Frankreich, der Französische Franc.
Die Grundlage für die Einführung des Euro in einem Kleinstaat, wie Monaco, bildet der Vertrag von Maastricht. Darin wurden jene Staaten der Währungsunion berücksichtigt, die besondere Währungsverbindungen mit Kleinstaaten vorweisen. Dazu gehört neben Frankreich auch Italien mit San Marino und dem Vatikan. In einer Erklärung zum Vertrag von Maastricht wird festgelegt, dass die Währungsbeziehungen zwischen Frankreich und dem Fürstentum Monaco auch mit der Einführung des Euro unverändert bleibt. Ferner sagt die Europäische Union bei Neuaushandlung bereits bestehender Übereinkünfte zwischen Frankreich und Monaco, die durch die Einführung des Euro erforderlich werden, ihre Unterstützung zu.
Der Rat der Europäischen Union am 31. Dezember 1998 hat in einer Entscheidung festgelegt, dass das Fürstentum Monaco berechtigt ist, den Euro als offizielle Währung zu verwenden. Damit ist auch im Fürstentum seit dem 1. Januar 1999 der Euro an die Stelle des Französischen Francs getreten. Ab dem 1. Januar 2002 wird gemäß dem offiziellen Umrechnungskurs der Fränzösische Francs in Euro getauscht. Ab diesem Zeitpunkt kann man auch im in Monaco mit dem Euro-Bargeld bezahlen.
Zudem verpflichtete sich Monaco, keine Banknoten oder Geldsurrogate auszugeben, es sei denn mit Zustimmung der Gemeinschaft. Die von Monaco herausgegebenen Münzen werden wohl kaum für Verwirrung an den Supermarktkassen Sorgen. Es ist zu erwarten, dass die meisten wegen ihrer Seltenheit sehr schnell in Sammlerschublade verschwinden werden. Zudem wird Monaco auch nach der Einführung des Euro weiterhin Sammlermünzen prägen
Monaco hat sich zudem verpflichtet die Vorschriften zum Euro auf sein Territorium anzuwenden: Bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldfälscherei wird das Fürstentum eng mit den Behörden der Europäischen Union zusammenarbeiten.
Die im Fürstentum ansässigen Finanzinstitutionen erhalten im Einvernehmen mit der Europäsichen Zentralbank (EZB) Zugang zu den Zahlungsverkehrssystemen im Euro-Raum. Auch können sie Verpflichtungen der EZB hinsichtlich der Mindestreserven und statistischen Berichte unterworfen werden.