Das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf Euro (KostREuroUG)
Umstellung der Gebühren und Kosten im Bereich Recht, Justiz, Steuerberatung auf Euro
Umstellung der Gebühren und Kosten im Bereich Recht, Justiz, Steuerberatung auf Euro
Das "Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf Euro" (KostREuroUG) ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es stellt die Gebühren und Entschädigungssätze von Gesetzen im Bereich Recht, Justiz, Steuerberatung um. Gebühren und Kosten sollen in der Regel auf glatte Euro-Beträge lauten, im Verhältnis 2 D-Mark gleich 1 Euro umgerechnet werden und zu keiner Mehrbelastung führen. Es stellt die Gebühren und Entschädigungssätze folgender Gesetze um:
- Gerichtskostengesetz (GKG);
- Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung - KostO;)
- Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (GvKostG);
- Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (JVKostO);
- Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (EhrRiEG);
- Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG);
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO);
- Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuer-bevollmächtigte und
- Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV).
Dabei sollten Wertvorschriften als Signalbeträge erhalten bleiben und Gebühren in der Regel durch "glatte" Euro-Beträge ausgedrückt werden. Die dadurch bewirkten Betragsänderungen sollen dabei ausgeglichen werden. Damit wird eine Mehrbelastung des Bürgers weitestgehend vermieden. Soweit verfahrensrechtliche Wertgrenzen umgestellt werden, so geschieht dies durch die Halbierung des DM-Betrages, also eine Neufestsetzung im Verhältnis 2 D-Mark zu 1 Euro.