Wann kommen neue Euro-Teilnehmerländer dazu?
Die EU-Erweiterung wird Euroland langfristig vergrößern
Zwölf von fünfzehn Ländern der Europäischen Union sind zu Beginn des Jahres 2001 im Euroland vereinigt. Es ist möglich, dass in den nächsten Jahren auch die heute nicht beteiligten drei Länder hinzukommen werden. Außerdem wird im ersten Jahrzehnt dieses neuen Jahrtausends die Europäische Union in mehreren Etappen erweitert. In der ersten Runde erfolgt die Aufnahme der Beitrittskandidaten in die Europäische Union. Gleichzeitig und später alle zwei Jahre wird auch die Konvergenzprüfung zur Teilnahme an der Währungsunion stattfinden. Die EU-Beitrittskandidaten müssen sich nach dem Eintritt in die Europäische Union für ihre Teilnahme am Euro durch die Erfüllung der Konvergenzkriterien qualifizieren.
Die drei Nachzügler: Dänemark und Großbritannien können selbst entscheiden, ob und wann sie der Euro-Zone beitreten. Sie haben sich 1997 dafür entschieden, nicht gleich von Anfang an der Währungsunion anzugehören. Schweden hat 1999 bei der Konvergenzprüfung das Wechselkurskriterium nicht erfüllt. Schweden hatte allerdings zuvor erklärt, den Euro 1999 noch nicht einzuführen.
In Dänemark hatte eine Volksabstimmung über den Maastrichter Vertrag die Regierung gezwungen, eine Ausnahmeregelung auszuhandeln, die es dem Land erlaubt, erst später an der Währungsunion teilzunehmen. Bei einer erneuten Volksabstimmung im Herbst 2000 hat eine knappe Mehrheit von 53 Prozent der Dänen gegen die Einführung des Euro votiert.
In Großbritannien entscheidet die Regierung, ob und wann der Inselstaat der Euro-Zone beitritt, muss den Aufnahmeantrag aber einem Volksentscheid stellen. Für Schweden gibt es keine Ausnahmeregelung oder „Opting-out-Klausel“. Es ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, der Währungsunion beizutreten, wenn die Konvergenzkriterien erfüllt sind.
Der neue Wechselkursmechanismus (EWS II): Für das Verhältnis des Euro zu Währungen von EU-Staaten, die der Währungsunion noch nicht angehören, wurde ein Wechselkursmechanismus eingerichtet, der in großen Teilen dem früheren Europäischen Währungssystem (EWS) entspricht: Leitwährung ist der Euro. Für die Wechselkurse anderer EU-Währungen werden Leitkurse zum Euro festgesetzt, die bei Bedarf geändert werden können.
Die Tageskurse dürfen von diesen Leitkursen nur in einer Standard-Bandbreite von plus oder minus 15 Prozent abweichen. Erreichen die Tageskurse diese Grenzen, müssen die jeweiligen nationalen Zentralbanken und die Europäische Zentralbank intervenieren, um mit Käufen oder Verkäufen den Kurs der gefährdeten Währung zu stützen. Die EZB ist von dieser Interventionspflicht aber befreit, wenn dadurch ihre vorrangige Aufgabe, die Preisstabilität des Euro zu gewährleisten, gefährdet würde. Änderungen der Leitkurse können auch von der EZB beantragt werden.
Im Vorfeld des Beitritts zur Währungsunion wird die Teilnahme am Wechselkursmechanismus EWS II erwartet. Seit 1. 1. 1999 nimmt die Dänische Krone (mit einer Wechselkurs-Bandbreite von 2,25 Prozent) teil. Das Pfund Sterling und die Schwedische Krone sind nicht in das EWS II eingebunden.