Kfz-Versicherung im liberalisierten Versicherungsmarkt
Wenige ausländische Versicherungen machen von der Möglichkeit des liberalisierten Marktes Gebrauch
Angeblich ist der EU-Versicherungsmarkt liberalisiert. Einen günstigen ausländischen Anbieter für Kfz-Haftpflichtversicherungen kann ich aber nicht finden? Wie komme ich an günstige Verträge?
Seit dem 1. Juli 1994 ist der europäische Versicherungsmarkt liberalisiert. Damit können Versicherungsunternehmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind, ihre Produkte im gesamten Binnenmarkt anbieten. Für Kfz-Haftpflichtversicherungen gilt diese Dienstleistungsfreiheit jedoch nur eingeschränkt. Denn die Versicherer müssen weiter die nationalen Pflichtversicherungsgesetze beachten.
Ein Versicherungsunternehmen aus dem EU-Ausland, das in Deutschland Kfz-Haftpflichtversicherungen anbieten will, braucht hierzu eine gesonderte Genehmigung. Die „Bundesagentur für Finanzdienstaufsicht“ läßt aber nur Unternehmen zu, die
- eine Zweigstelle in Deutschland besitzen oder eigene „Schadenregulierungsvertreter” entsenden
- die in Deutschland vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen gewährleisten und die
- Mitglied des „Grüne-Karte-Büros“ und der Verkehrsopferhilfe sind.
Die vielen unterschiedlichen nationalen Anforderungen im Bereich der Haftpflichtversicherungen haben dazu geführt, daß sich bisher nur wenige Versicherungsunternehmen aufs europäischen Parkett begeben haben.
Wenn Sie doch ein Angebot einer ausländischen Versicherung finden, sollten sie unbedingt vergewissern, ob das Unternehmen überhaupt in Deutschland zugelassen ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bietet im Internet eine aktuelle Liste der zertifizierten Unternehmen an. Spätestens bei der Anmeldung Ihres Wagens beim Straßenverkehrsamt wird geprüft, ob Ihre Versicherung auf der Liste des Verkehrsministeriums steht. Ist dies nicht der Fall, wird Ihr Wagen nicht zugelassen!
Mit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes haben die Unternehmen eine weitgehende Produkt- und Preisfreiheit gewonnen. Sie können nun auch die Vertragsbedingungen ihrer Kfz-Versicherungen selbst festlegen. Doch ein größerers Angebot bedeutet gleichzeitig weniger Transparenz. Wurden beispielsweise bisher die Versicherungsbeiträge einheitlich nach Regionalklassen, PS-Klassen und Schadensfreiheit in Abhängigkeit von der Dauer des unfallfreien Fahrens errechnet, sind Sie heute als Versicherungsnehmer mit einer Vielfalt verschiedener Angebote konfrontiert. Vom Familienbonus über Frauen-, Männer-, Anfänger- und Ökorabatte bis hin zum Umwelt- und Single-bonus: die Liste der möglichen Vertragsbedingugenen ist lang und für den Verbraucher nur schwer zu durchschauen.
Wichtig ist deshalb: Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich deshalb unbedingt über die genauen Vertragsbedingungen informieren und Preisvergleiche anstellen!
Art und Umfang der Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung bleiben dagegen auch nach der Liberalisierung weitgehend unverändert. Durch das deutsche Pflichtversicherungsgesetz können die Opfer im Schadenfall mit den gleichen Entschädigungen rechnen wie bei einer deutschen Versicherung. Der Kfz-Versicherer muß dieselben Mindestdeckungssummen bieten, wie sie für die inländischen Unternehmen vorgesehen sind: Personenschäden müssen mindestens bis zu einer Summe von 2,5 Mio € und Sachschäden bis zu 500.000 € gedeckt sein.