Vertragsgarantien beim Autokauf im Ausland
Die Hersteller gewähren beim Kauf eines Neuwagens unionsweit die gleichen Garantiebedingungen
Ich möchte mir in Spanien ein neues Auto kaufen. Die Preise sollen dort erheblich niedriger liegen als hier. Was passiert dann aber, wenn ich an meinem Auto einen Schaden habe? Gilt die Vertragsgarantie des Herstellers auch in Deutschland?
Jede Werkstatt des Vertriebsnetzes eines Autoherstellers ist verpflichtet, Garantieleistungen an einem Wagen "ihrer Marke" durchzuführen. In welchem Land der EU das Fahrzeug gekauft wurde, spielt keine Rolle. Dies regelt die "EG-Gruppenfreistellungsverordnung". Im Garantiefall können Sie Ihr in Spanien erworbenes Auto also einfach von einer deutschen Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers reparieren lassen.
Welche Leistungen im einzelnen erbracht werden, ist nicht europäisch festgelegt, die Dauer der Garantieleistungen für Verbrauchsgüter erstreckt sich nach einem europäischen Gesetz auf zwei Jahre. Grundsätzlich werden dabei die Garantiebestimmungen des Landes angewendet, in dem das Auto gekauft wurde. Die deutsche Vertragswerkstatt ist allerdings nicht verpflichtet, umfangreichere Garantieleistungen zu erbringen als bei einem von ihr selbst gelieferten Auto derselben Marke. Die meisten Hersteller gewähren aber unionsweit die gleichen Garantiebedingungen für ihre Fahrzeuge, so dass Sie in der Regel für dasselbe Modell in jedem Land die gleichen Leistungen erhalten. Ob Sie Ihren Golf in Frankreich oder in Deutschland kaufen, spielt für die Reparatur in Deutschland keine Rolle.
Die Garantiezeit beginnt europaweit mit dem Zeitpunkt der ersten Zulassung Ihres Wagens. Entscheidend ist der Tag, an dem der Wagen das Vertriebsnetz des Herstellers verläßt, der Vertragshändler also eine Kaufbescheinigung ausstellt. Beim Erwerb Ihres Autos sollten Sie sich deshalb unbedingt ein Kundendienstscheckheft und eine Garantieurkunde geben lassen, in die das Datum des Kaufes eingetragen ist.
Die Änderung der "Gruppenfreistellungsverordnung" sieht vor, dass die Hersteller Garantiedatenbanken einführen, damit der heimatliche Vertragshändler ihre Ansprüche direkt ersehen kann. Sollte Ihr neu erstandenes Auto einen Schaden haben, der unter "Garantieleistungen" fällt, müssen Sie zur Zeit noch die Formulare der deutschen Vertragswerkstatt vorlegen. Hier wird dann überprüft, ob die Reparatur noch in die Garantiefrist fällt. Die Regelungen für Garantieleistungen gelten aber auch dann, wenn Sie Ihren Wagen bei einem Zwischenhändler in Deutschland kaufen, der ihn vorher beim Vertragshändler im EU-Ausland erworben hat. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Auch hier gilt für die Garantie das Datum, an dem der Wagen das Autohaus des Vertragshändler verläßt. Ein Teil der Garantiefrist könnte wohlmöglich schon abgelaufen sein, wenn der Zwischenhändler den Wagen vielleicht schon Monate vor dem Weiterverkauf beim Vertragshändler abgeholt hat!
Übrigens: Auch wenn Sie einen Gebrauchtwagen im Ausland kaufen wollen, sollten Sie sich das abgestempelte Kundendienstheft oder einen Garantienachweis geben lassen. Nur dann können Sie in Deutschland die eventuell noch laufende Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen.
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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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