Finnische Autosteuer
Für ein in Finnland gekauftes Auto fallen die Steuern erst im Einfuhrland an
Ich möchte in Finnland ein Auto einer deutschen Marke kaufen und nach Deutschland mitnehmen. Der finnische Autohändler weigert sich aber, mir das Auto ohne Einberechnung einer finnischen "Autosteuer" zu verkaufen. Sein Argument: Er habe die Steuer bereits im voraus an das Finanzamt abgeführt und erhielte sie nun nicht mehr zurück. Muß ich diese Autosteuer tatsächlich zahlen, auch wenn ich das Auto nach Deutschland exportieren will?
Die "Autosteuer" muß in Finnland jeder zahlen, der seinen Wagen dort zum ersten Mal zulässt. Auf Autos, die aus Finnland in ein anderes EU-Land exportiert werden, darf diese Steuer nicht erhoben werden. In der EU fallen die Steuern für Neuwagen in dem Land an, in das das Auto eingeführt wird - in ihrem Fall also in Deutschland. Wenn Sie ein Auto in Finnland kaufen, um es nach Deutschland mitzunehmen, müssen Sie weder die finnische Mehrwertsteuer noch die Autosteuer zahlen. Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht es leider oft anders aus. In Finnland wird die Autosteuer direkt beim Autokauf einbehalten. Der Autohändler rechnet sie zum normalen Autopreis hinzu und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Mit diesem Einzugsverfahren wollte der finnische Staat die Steuererhebung vereinfachen: Statt von jedem einzelnen Autokäufer die Steuer zu verlangen, lässt er sie von den Autohändlern einsammeln. Auch nach der Steuersenkung in 2003 verdient der finnische Fiskus an der Autosteuer nicht zu knapp, die Steuer macht etwa ein Viertel des Einzelhandelspreises aus.
Leider soll es immer wieder vorkommen, dass sich finnische Händler deutscher Fabrikate weigern, Autos zum Exportpreis, das heißt ohne Mehrwert- und Autosteuer, zu verkaufen. Dabei wäre dies ohne weiteres möglich. Die finnischen Autohändler können einen Exportpreis berechnen. Entweder sie oder der Generalimporteur können dann - falls sie schon im voraus Autosteuern an den Fiskus weitergeleitet haben - diese wieder zurückerhalten. Das Argument, bereits im voraus gezahlte Steuern würden nicht zurückerstattet, ist ein Vorwand. Das kann aber Ihnen passieren, wenn Sie beim Händler die Steuer entrichten und sie vom Fiskus erstattet bekommen wollen. Sie sollten also auf jeden Fall nur den Nettopreis entrichten.
Vielleicht hat in Ihrem Fall der Generalimporteur der deutschen Automarke seinen Händlern zu verstehen gegeben, dass er es nicht gern sieht, wenn Wagen ohne Berechnung der Autosteuer verkauft werden. Die Preise für Autos einer Marke sind derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof diese Praxis verurteilt und mit hohen Geldstrafen belegt. Aber auch die Händler selbst tätigen ein solches Geschäft sehr ungern, schließlich ist ihre Gewinnspanne bei den niedrigen Preisen nicht sehr hoch und sie leben eher von dem Folgegeschäft wie Wartung, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung - und dieses Geschäft entgeht dem Händler, wenn er das Auto an Sie verkauft.
Haben Sie den Händler endlich überzeugt und wollen Ihren neu erworbenen Wagen ausführen, müssen Sie beim Zentralen Kraftfahrtamt (Vehicle Administration) ein Exportkennzeichen beantragen. Das Fahrzeug darf dann nur zur direkten Überführung ins Ausland und nicht für andere Zwecke genutzt werden. Und natürlich müssen Sie bei der Einfuhr nach Deutschland die deutsche Mehrwertsteuer von 16 % entrichten.
Weitere Informationen
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel. 07851 / 991 48 0
Fax 07851 / 991 48 11
E-Mail: info@cec-zev.eu
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