Euro-Autokennzeichen

Länder außerhalb der Europäischen Union können weiterhin auf dem zusätzlichen Nationalitätszeichen bestehen

Bei der Zulassung meines Autos habe ich nur das neue Nummernschild mit Euro-Fahne bekommen. Im Kroatienurlaub wurde ich nun von der Polizei angehalten, weil der herkömmliche weiße D-Aufkleber am Heck meines Autos fehlte. Mir wurde deshalb sogar ein Verwarnungsgeld angedroht. Wozu gibt es denn überhaupt die teuren Euro-Nummernschilder, wenn man sein Auto immer noch mit diesen Aufklebern verschandeln muß?

Seit 1994 gibt es in Deutschland die Nummernschilder mit Euro-Fahne, in die der Buchstabe D integriert ist. Seit November 2000 wird es ausschließlich ausgegeben und innnerhalb der EU als Nationalitätskennzeichen anerkannt. Dennoch müssen Sie bei Reisen ins Ausland weiterhin das schwarze D auf weißem Grund auf Ihr Auto kleben. Grund dafür ist ein internationales Verkehrsabkommen von 1968, das immer noch gilt. Hierin haben die Unterzeichnerstaaten festgelegt: Jedes Kraftfahrzeug, mit dem man in ein anderes Land fährt, muß hinten ein "Unterscheidungszeichen des Staates führen", in dem es zugelassen ist. Sogar die Form und Abmessungen dieses Kennzeichens wurden damals festgeschrieben: Das ovale Schild muß mindestens 12 x 18 cm groß sein.

Doch damit nicht genug. Diese internationalen Vorschriften wurden in der deutschen Straßenverkehrsordnung noch präzisiert. Sie schreibt vor, daß das D-Schild, das Deutsche bei Fahrten ins Ausland am Auto anbringen müssen, keine zusätzlichen Farben oder Wappen aufweisen darf. Auch Ausländer, die in Deutschland mit ihrem eigenen Wagen unterwegs sind, müssen ihre Herkunft durch ein Nationalitätszeichen zu erkennen geben. In der Praxis drücken die Behörden bei Verstößen gegen diese Regelungen häufig beide Augen zu. Dennoch: Wer sich ohne vorschriftsgemäßes Nationalitätenkennzeichen ins Ausland begibt, muß im Zweifelsfall mit einer Geldbuße rechnen. Während in Deutschland ein ausländischer Fahrer noch mit 10 € davonkommt, muß man im Ausland weitaus tiefer in die Tasche greifen.

Während also für eine Reise in Länder außerhalb der EU immer noch ein eigenes Nationalitätskennzeichen erforderlich ist, gilt dies allerdings nicht mehr für Reisen in die Mitgliedstaaten der EU. Hier wird mittlerweile das Eurokennzeichen anerkannt. Dies wird auch spätestens mit Beitritt am 1. Mai 2004 in den zehn neuen Ländern so sein. Übrigens: Um Ihr Auto nicht zu verschandeln, können Sie sich ein Nationalitätskennzeichen mit Magnethaftung besorgen. Das heften Sie dann bei Ihrem Kroatienaufenthalt an und nehmen es bei der Rückkehr wieder ab.