Führerschein in Großbritannien schon mit 17 Jahren (Archiv)

Dieser Text ist ein Archivtext, er wird nicht mehr aktualisiert. Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.

Meine 17jährige Tochter verbringt dieses Schuljahr in Großbritannien, wird aber noch vor ihrem 18. Geburtstag nach Deutschland zurückkehren. Könnte sie in diesem Jahr ihren Führerschein in England machen? Es ist dort billiger und soll schon ab 17 möglich sein. Unter welchen Bedingungen würde dieser Führerschein in Deutschland anerkannt?

Ihre Tochter kann in Großbritannien die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und erwirbt damit den "europäischen Führerschein". Seit dem 1. Juli 1996 gilt ein in einem Land der EU ausgestellter Führerschein zeitlich unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten. Fahrprüfung und Klasseneinteilung wurden in der ganzen EU vereinheitlicht.

Der Führerschein muß auch bei der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Wichtig ist, daß Ihre Tochter zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren festen Wohnsitz in Großbritannien hat. Hat sie die englische Fahrprüfung ordnungsgemäß absolviert, muß sie mit keinerlei Problemen bei deutschen Kontrollen rechnen. Für die "provisorische Fahrlizenz", die in England schon vor der endgültigen Fahrprüfung für ein Jahr zum Üben ausgestellt werden kann, gilt das allerdings nicht.

Die EU-Richtlinie sieht außerdem vor, das Mindestalter für die Ablegung der Fahrprüfung einheitlich auf 18 Jahre festzulegen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Hier hat Ihre Tochter aber Glück. Großbritannien hat bei der Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen der Altersgrenze vorgenommen. Mit anderen Worten: Ihre Tochter kann auf der Insel bereits mit 17 zum Fahrtest gehen. Wenn sie besteht, hält sie einen voll gültigen europäischen Führerschein in den Händen.
Mit der englischen Lizenz kann sich Ihre Tochter auch auf deutsche Straßen wagen, obwohl sie noch nicht 18 ist. Aufgrund internationaler Verkehrsbestimmungen dürfen auch Fahranfänger, die noch nicht 18 sind und ihren Führerschein im Ausland gemacht haben, ein Jahr lang nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hier ohne weitere Formalitäten fahren.

Ein Behördengang bleibt Ihrer Tochter allerdings nicht erspart: Sie muß ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen. Nach wie vor unterliegen Führerscheinneulinge in Deutschland nämlich einer Probezeit, egal wo sie ihren Führerschein erworben haben. Für die Registrierung muß Ihre Tochter den englischen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegen. Wichtig: Die deutschen Behörden verlangen außerdem den Nach-weis, daß der Prüfling zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen festen Wohnsitz in England hatte. In der Regel reicht zum Beispiel eine Schulbescheinigung der englischen Schule.

Übrigens - "Führerscheintourismus" wird durch die neuen Regelungen nicht ermöglicht. Die Vorzüge der billigen Führerscheinprüfung in England kann der "pfiffige" EU-Bürger nicht ausnutzen, indem er vom kurzen Londontrip einen Führerschein mitbringt. Das Wohnsitzprinzip gilt weiterhin: an mindestens 185 Tage im Jahr muß sich der Prüfling im jeweiligen Staat rechtmäßig aufgehalten haben.

Informationen im Internet
http://www.fuehrerschein.net
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
http://www.fahrerlaubnisrecht.de
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/index_de.htm