Zweitführerschein aus dem Ausland
Bei Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland hilft auch ein legal erworbener ausländischer Führerschein nicht weiter
Mir wurde der Führerschein vor einiger Zeit entzogen. Nun habe ich eine Anzeige gelesen, in der ein niederländischer Führerschein für Deutsche angeboten wurde. Könnte ich tatsächlich in den Niederlanden einen Führerschein erwerben, mit dem ich auch in Deutschland fahren darf?
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt der Grundsatz: Die Führerscheinprüfung muß man am Ort seines Wohnsitzes nach den dort gültigen Regeln ablegen. Ein in den Niederlanden erworbener Führerschein wäre in Deutschland also nur gültig, wenn Sie in der Zeit der Fahrprüfung Ihren Wohnsitz für mindestens sechs Monate in die Niederlande verlegen würden.
Ein Schild auf einem Briefkasten, das von unseriösen Fahrschulen gleich mitangeboten wird, reicht hierfür nicht aus. Die deutschen Behörden prüfen vielmehr sehr streng, ob Sie im Land Ihrer Fahrprüfung tatsächlich persönliche oder berufliche Bindungen hatten. Das wird man Ihnen sicher nicht abnehmen, wenn Sie nur "offiziell" Ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen, während Ihre Familie in Deutschland bleibt, oder Sie gar weiter in Deutschland arbeiten. Am Traum vom Führerschein durch ein Kurzseminar im EU-Ausland ist also nichts dran.
Bei der Ausstellung des Führerscheins in den Niederlanden fragt Sie womöglich niemand danach, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Mit einem in den Niederlanden erworbenen Führerschein dürfen Sie dort auch autofahren. Schwierigkeiten gibt es erst bei der Kontrolle oder der Umschreibung des Führerscheins in Deutschland.
Wer dagegen seinen Führerschein tatsächlich während eines längeren Auslandsaufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat der Union erwirbt, der darf natürlich auch in Deutschland autofahren.
In Ihrem Fall hilft aber selbst der "echte" Umzug ins Ausland nicht. Denn Ihnen ist in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden. Ein solcher Führerscheinentzug ist eine "personengebundene Maßnahme". Auch wenn Sie ein neues ausländisches Führerscheindokument vorzeigen können, bleibt es dabei: Sie dürfen in Deutschland nicht fahren. Ihr neuerworbener Führerschein ist ungültig! Einen "Ersatzführerschein" für Verkehrssünder gibt es also nicht! Wenn Sie sich - trotz Entzugs der Fahrerlaubnis - mit einem ausländischen Führerschein auf deutsche Straßen wagen, droht Ihnen eine saftige Strafe. Wahrscheinlich wird Ihnen der Richter in seinem Urteil unter anderem mitteilen, daß Sie für längere Zeit auch in Deutschland keine Fahrprüfung mehr ablegen dürfen!
Informationen im Internet
http://www.fuehrerschein.net
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
http://www.fahrerlaubnisrecht.de
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/index_de.htm