Autoüberführung nach Griechenland
Für die Zulassung eines Wagens und die damit verbundenen Steuern ist jedes Land selbst zuständig
Mein Freund ist griechischer Olivenbauer und braucht für seine Arbeit einen neuen Kleintransporter. Sein Wunschmodell ist in Deutschland erheblich günstiger als in Griechenland. Allerdings erheben die Griechen eine Importsteuer, die über 60 Prozent beträgt. Der Preisvorteil ist damit natürlich weg. Ist diese Importsteuer im Binnenmarkt überhaupt legitim? Wäre es vielleicht günstiger, einen Gebrauchtwagen zu kaufen und nach Griechenland mitzunehmen?
Im europäischen Binnenmarkt wird die Mehrwertsteuer für Neuwagen in dem Land erhoben, in dem das Auto zugelassen wird. Zusätzliche Zölle und Einfuhrsteuern, die Importe gegenüber heimischen Produkten benachteiligen, dürfen die Mitgliedstaaten nicht erheben.
Für die Zulassung eines Wagens und die damit verbundenen Steuern ist dagegen nach wie vor jedes Land selbst zuständig. Die Abgabe, die die griechischen Behörden auf Ihren Kleintransporter erheben wollen, ist keine Einfuhrsteuer, sondern eine Art "Sonderverbrauchssteuer". Diese Steuer muß jeder zahlen, der in Griechenland ein Auto in den Verkehr bringt - egal ob der Wagen importiert oder in Griechenland hergestellt wurde.
Wie hoch die Sonderverbrauchssteuer ausfällt, hängt vom Hubraum und der Art des Fahrzeugs ab. Für schadstoffarme Neuwagen staffelt sich der Steuersatz von 7 Prozent bis zu 88 Prozent. Als Bemessungsgrundlage gilt etwa der Neupreis des Wagens (Preis ab Werk zuzüglich 21 Prozent Händlerzuschlag und Transport- und Versicherungskosten abzüglich eines nach Alter gestaffelten Abschlags).
Doch das ist noch nicht alles: Zusätzlich zur Sonderzulassungssteuer müssen Sie auch noch den griechischen Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent und eine einmalige Zulassungsgebühr zahlen, die je nach Hubraum des Fahrzeugs zwischen acht und 16 Prozent beträgt.
Trotz aller Kosten ist der Import eine neuen Autos nach Griechenland damit noch vergleichsweise günstig. Auf ein echtes finanzielles Abenteuer ließen Sie sich erst ein, wenn Sie einen Gebrauchtwagen mit konventioneller Technologie nach Griechenland importieren würden. Je nach Hubraum des Wagens langt der griechische Fiskus bei der Sonderverbrauchssteuer mit Sätzen zwischen 41 Prozent und 385 Prozent zu!
Übrigens: Griechenland ist nicht das einzige Land, das derartige Sondersteuern für Kraftfahrzeuge erhebt. In einigen anderen Mitgliedstaaten der EU fallen bei der Zulassung eines Pkw ähnliche Abgaben an. Bevor man einen Wagen ins Ausland verbringt, sollte man sich deshalb bei den Zollbehörden genauestens über die Steuersätze und Bemessungsgrundlagen informieren.
Weitere Informationen
Informationen der greichischen Botschaft
http://www.griechische-botschaft.de/wirtschaft/meldungen/31124.htm
ADAC e.V.
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