Autoanmeldung am Ferienort in Frankreich

Läßt man seinen Wagen länger als ein halbes Jahr am Ferienort, braucht man eine französische Zulassung

Mein Mann und ich leben in Flensburg und haben eine Ferienwohnung im Elsaß. Dort verbringen wir mehrere Monate im Jahr. Wir möchten gern an unserem Ferienort immer mobil sein und überlegen deshalb, eines unserer Autos das ganze Jahr über dort stehen zulassen. Wo müßten wir den Wagen dann anmelden und versichern? Was sollten wir bei einer Anmeldung in Frankreich beachten?

Wo Sie Ihre Wagen anmelden müssen, hängt nicht von Ihrem Wohn- und Aufenthaltsort ab, sondern vom "Hauptstandort" des Fahrzeugs. Wenn Sie Ihren Wagen in Frankreich nur während der Ferien benutzen und ihn ansonsten in Deutschland fahren, kann er in Deutschland angemeldet bleiben - selbst wenn der Urlaub mehrere Monate dauert.
Lassen Sie Ihren Wagen aber länger als ein halbes Jahr an Ihrem elsässischen Feriendomizil stehen, brauchen Sie ein französisches Nummernschild. Ob Sie Ihr Fahrzeug die ganze Zeit nutzen, spielt dabei keine Rolle.
Nur in Ausnahmefällen kann man sein Auto auch über diese Frist hinaus mit dem heimatlichen Kennzeichen im EU-Ausland fahren. Hierzu braucht man eine von den Behörden des Gastlandes ausgestellte "Ausnahmebewilligung". Ob die französischen Behörden Ihnen aber eine solche erteilen, liegt ganz in deren Ermessen. Diese Regelung hat auch einen guten Grund: Mit der Anmeldung Ihres Wagens in Frankreich zahlen Sie natürlich auch die Kfz-Steuern dort - ein Vorrecht , auf das kein Mitgliedstaat von sich aus gern verzichtet.
Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen in Frankreich ist der "Service des Mines" der Préfecture oder Sous-Préfecture des Ortes zuständig, in der Ihr Ferienhaus liegt. Hier lassen Sie Ihr Fahrzeug abnehmen. Die Beamten stellen Ihnen eine "carte grise" aus, die bestätigt, dass Ihr Wagen den französischen technischen Vorschriften entspricht. Achtung: Nach wie vor sind in der EU die Überprüfungen des technischen Zustands eines Fahrzeugs nur für das eines Mitgliedstaates gültig. Der deutsche "TÜV" gilt in Frankreich also nicht. Ist Ihr Wagen älter als vier Jahre, müssen Sie ihn deshalb vor dem Gang zum "Service des Mines" technisch überprüfen lassen. Welche Werkstätten diese "contrôle technique" durchführen können, erkennen Sie am Schild "CT" an der Werktstatteinfahrt.
Nachdem Sie Ihren Wagen in Frankreich zugelassen haben, können Sie ihn dann in Deutschland abmelden. Die Abmeldung nimmt die Zulassungsstelle an Ihrem deutschen Wohnort oder aber die deutsche Botschaft/Konsulat in Frankreich entgegen.
Ist die Anmeldeprozedur überstanden, brauchen Sie noch eine "vignette automobile". Über diese Kfz-Marke wird in Frankreich die Kraftfahrzeugsteuer be-zahlt. Die Höhe dieser Steuer hängt von der Leistung und Alter Ihres Autos ab und ist außerdem von Département zu Département unterschiedlich.
Zur Haftpflichtversicherung: Zwar ist es nach der Liberalisierung des EU-Versicherungsmarktes theoretisch möglich, die deutsche Haftpflichtversicherung ins Ausland "mitzunehmen". In der Praxis sind bisher allerdings kaum Versicherungsunternehmen zu einer solchen grenzüberschreitenden Versicherung bereit. Wenn Sie Ihr Auto in Frankreich anmelden, werden Sie es deshalb in aller Regel auch dort haftpflichtversichern müssen. Vorsicht: Die französischen Versicherungen können sich im Umfang der Leistungen erheblich von denen einer deutschen Versicherung unterscheiden. Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie sich über die die einzelnen Vertragsbedingungen genauestens informieren.

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