Bargeldtausch in Luxemburg
Umtauschfristen: Banknoten unbefristet, Münzen bis 31. 12. 2004
Umstellungsszenario auf einen Blick
Zentralbank: Banque Centrale du Luxembourg
umgetauscht werden: Luxemburgische Francs (LUF) und Belgische Francs (BEF); Banknoten unbefristet, Münzen bis 31. 12. 2004; Höchstgrenze: 10.000 EUR (403.399,00 LUF) pro Person und Tag
Geöffnet Montag bis Freitag: in der Regel von 8.30 - 12.30 Uhr
Niederlassung der Zentralbank
Luxembourg, Boulevard du Prince Henri, 37a, Tel. 4774 -1
Umstellungsszenario im Detail
Vorbereitung der Bargeldumstellung
Beginn der Vorabausgabe an die Finanzinstitute
Banknoten und Münzen (Banken und Postämter); 1. September 2001
Beginn der Vorabausgabe an Einzelhändler und Geldtransporteure
1. September 2001
Startpakete für Einzelhändler
Auf Anfrage des Einzelhandels
Beginn der Vorabausgabe von Münzen an die Öffentlichkeit
15. Dezember 2001
Startpakete für die Öffentlichkeit
Erwogen wird ein Startpaket mit 29 Münzen im Gesamtwert von 500 Luxemburgische Franken (LUF)
Vorabausgabe von Münzen an die Öffentlickeit erfolgt über
Einzelhandel, Banken, Postämter
Rechtzeitiger Verbrauch gehorteter Münzbestände
Teil der Informationskampagne
Parallelumlaufphase: Massenausgabe
Einstellungen der Ausgabe von nationalen Banknoten und Münzen durch die Banken
31. Dezember 2001
Höhe und Häufigkeit des kostenlosen Umtauschs für Bankkunden
Umtausch für Bankkunden kostenlos
Empfehlung an Einzelhändler, Wechselgeld nur noch in Euro herauszugeben
Vereinbarung mit dem Einzelhandel, Wechselgeld nach Möglichkeit nur noch in Euro herauszugeben
Prozentsatz der Geldautomaten, der in den ersten 2 Wochen umgestellt werden soll
100%
Parallelumlaufphase: Restlicher Zeitraum
Ablauf der nationalen Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
28. Februar 2002
Maßnahmen zum Einzug der nationalen Münzen
Über gemeinnützige Einrichtungen
Regelungen nach Beendigung des Parallelumlaufs
Frist für den Umtausch bei Geschäftsbanken nach Ablauf als gesetzliches Zahlungsmittel
Mit den Banken zu vereinbaren (voraussichtlich 31. Dezember 2002)
Frist für die Einlösung nach Ablauf als gesetzliches Zahlungsmittel (Banknoten - Münzen)
Münzen: Ende 2004
Banknoten: unbefristet
Website
www.etat.lu/fi