In Deutschland oder Italien heiraten
Wahl des Standorts der Hochzeit kann rechtliche Auswirkungen haben
Ich bin Deutscher und bin mit einer Italienerin verlobt, die ich demnächst heiraten möchte. Wir möchten gerne in Mailand leben. Sollten wir besser hier oder in Italien heiraten? Macht dies überhaupt einen rechtlichen Unterschied?
Von der Hochzeit bis zur Scheidung: Die Wahl Ihres Heirats- und Aufenthaltsortes kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. So unterscheidet sich schon das italienische Namensrecht erheblich vom deutschen. Würde nach italienischem Recht dem Mädchennamen Ihrer Frau einfach Ihr Familienname angefügt, haben Sie als Ehepaar nach deutschem Recht erheblich mehr Wahlmöglichkeiten.
Sowohl in Italien als auch in Deutschland führt der erste Schritt zum Standesbeamten, bei dem ein Aufgebot bestellt werden muß. Welche Papiere Sie und Ihre Verlobte hierfür im Einzelnen benötigen, erfahren Sie beim deutschen Standesamt oder entsprechend beim italienischen Konsulat, bzw der deutschen Botschaft in Rom. Eine italienische Besonderheit: Während in Deutschland allein der Standesbeamte Sie rechtlich gültig trauen kann, reicht in Italien die kirchliche Trauung aus. Doch egal, wo Sie heiraten, das jeweils andere Land wird die Ehe anerkennen, wenn die Formvorschriften des Heiratslandes eingehalten wurden. Ein Hinweis: Lassen Sie sich im Anschluss an Ihre Eheschließung für Ihre eigenen Zwecke sofort je nach Bedarf eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular ("modulo plurilingue") ausfüllen oder, sollte dies nicht sofort möglich sein, an Ihre Anschrift schicken. Diese müssen auch nicht - entgegen anderslautenden Informationen - durch die Botschaft bestätigt werden.
Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich mit der Trauung nicht. Ob Sie in Deutschland oder Italien heiraten: Sie bleiben weiterhin Deutscher, Ihre Partnerin Italienerin. Ihre Kinder erwerben dagegen beide Staatsangehörigkeiten automatisch.
Diese formellen Fragen sind noch relativ leicht zu lösen - schwieriger wird es erst, wenn es ums Geld geht. Der Güterstand Ihrer Ehe richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem der Aufenthaltsort des Ehepaares zum Zeitpunkt der Eheschließung liegt. Allerdings: Auch hier können Sie sich für eine Regelung nach dem jeweils anderen Recht entscheiden - egal ob Sie in Italien oder in Deutschland heiraten. Wichtig ist nur: Sie müssen notariell beurkunden lassen, für welches Recht Sie sich entschieden haben. In Italien wird das, was Sie während der Ehe erwerben, gemeinsames Eigentum. Bei der in Deutschland üblichen "Zugewinngemeinschaft" bleiben die Vermögen der Ehepartner dagegen die ganze Ehezeit über getrennt - abgerechnet wird erst bei der Scheidung.
Sowohl in Italien als auch in Deutschland schließen immer mehr Paare einen Ehevertrag ab, um zu einer individuellen Regelung zu kommen. Gerade bei grenzüberschreitenden Ehen ist ein solcher Ehevertrag oft empfehlenswert. Achtung: Der Vertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. In Italien muss er dann in die Eheschließungsurkunde aufgenommen, in Deutschland die Änderung in das Güterrechtsregister eingetragen werden.
Bei der Scheidung binationaler Paare kommt in aller Regel das Recht des Landes zur Anwendung, in dem die Ehe vorwiegend geführt wurde, wo also der letzte gemeinsame Lebensmittelpunkt war. Zwar sieht auch das italienische Recht Unterhaltsansprüche des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners gegen den wirtschaftlich Bessergestellten sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich vor. Dennoch: Im konkreten Einzelfall können erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht bestehen, über die man sich von Anfang an im Klaren sein sollte. Bevor Sie vor den Altar oder den Standesbeamten treten, sollten Sie deshalb keinesfalls auf den Rat eines Notars oder Rechtsanwaltes verzichten, der Sie über die Einzelheiten des deutschen und italienischen Rechts informiert.
Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in Italien
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia, 4
00185 Roma
Tel.: 0039 06 49 213-1
Fax: +39 06 49213 219
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