Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Griechenland
Unterhaltsansprüche von Kindern bleiben trotz einer zweiten Ehe erhalten
Mein Mann ist Grieche. Er hat mich vor zwei Jahren verlassen und lebt seitdem wieder in seiner Heimat, ohne sich um mich oder unsere beiden Kinder zu kümmern. Nun habe ich festgestellt, daß er dort wieder geheiratet hat. Wir haben uns aber nie scheiden lassen. Hat diese zweite Ehe irgendwelche Auswirkungen auf die Unterhaltsansprüche meiner Kinder, die bis jetzt noch keinen Pfennig von ihrem Vater erhalten haben? Kann ich diese Ansprüche auch in Griechenland durchsetzen?
Auch wenn Ihr Mann ein zweites Mal geheiratet hat - die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder kann er nicht einfach abschütteln. Sie sollten aber so schnell wie möglich die Initiative ergreifen, denn solche Ansprüche können in der Regel nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Im Klartext heißt das: Da Sie Ihren Mann bisher noch nicht gemahnt haben und bisher keinerlei vollstreckbaren Titel gegen ihn haben, ist Ihren Kindern für jeden Monat, der bereits verstrichen ist, unter Umständen Geld verlorengegangen!
Ihre Forderungen können Ihre Kinder nach deutschem Recht geltend machen. Um sie durchzusetzen, müssen Sie in Deutschland beim Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes Klage erheben. Die Klage wird Ihrem Mann in Griechenland zugestellt. Selbst wenn er sich daraufhin nicht melden sollte - eine Entscheidung ergeht trotzdem.
Das deutsche Urteil kann auch in Griechenland vollstreckt werden. Allerdings steht Ihnen eine komplizierte Prozedur bevor: Sie müssen sich zunächst an einen griechischen Rechtsanwalt wenden (Adressen gibt es bei der deutschen Botschaft in Athen). Der Anwalt läßt den Titel von einem griechischen Gericht anerkennen und beauftragt schließlich einen Gerichtsvollzieher. Erst dann kann bei Ihrem Mann gepfändet werden. Achtung: In Griechenland zahlt nicht automatisch die unterliegende Partei die Kosten; Sie müssen also damit rechnen, die Anwaltskosten zum großen Teil selbst tragen zu müssen.
Indirekt wirkt sich der erneute Eheschluss Ihres Mannes aber doch auf die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder aus. Sollte Ihr Mann mit der anderen Frau Kinder bekommen, hätten diese natürlich ebenfalls Anspruch auf Unterhalt gegen ihren Vater. Ob die zweite Ehe nun gültig ist oder für nichtig erklärt wird, spielt dabei keine Rolle. Durch diese weiteren Verpflichtungen verringert sich natürlich das Einkommen Ihres Mannes, so daß die Forderungen Ihrer Kinder niedriger ausfallen könnten.
Übrigens: In Griechenland wie in Deutschland ist Bigamie natürlich strafbar. Sie sollten deshalb mit einem Anwalt besprechen, wie Sie gegen Ihren Mann sinnvollerweise vorgehen und den Zustand der "Doppelehe" beenden können.
Weitere Informationen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Straße Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen-Kolonaki.
Tel.: 0030 210 7 28 51 11
Fax: 0030 210 7 25 12 05
E-mail: boathens@compulink.gr
Unterhaltsansprüche in Griechenland