Kauf eines Feriendomizils auf Samos mit Schwierigkeiten
Ausnahme: Samos und andere griechische Grenzgebiete zur Türkei
Ich bin deutscher Rentner und möchte auf der griechischen Insel Samos ein Grundstück kaufen, um dort künftig den Winter zu verbringen. Auf meine Anfrage hin erklärten mir die griechischen Behörden jedoch, daß dies nicht möglich sei. Können mir die Griechen den Kauf des Grundstücks so einfach verbieten?
Der Kauf von Häusern und Grundstücken ist zwar EU-rechtlich nicht geregelt. Als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können Sie aber in fast allen EU-Ländern Immobilien frei erwerben. Eigentlich gilt das auch für Griechenland. Eine Ausnahme machen die griechischen Behörden jedoch bei den griechischen Grenzgebieten zur Türkei, zu denen auch die Insel Samos gehört.
In diesen "strategisch wichtigen“ Gebieten ist für Ausländer der Kauf eines Grundstücks grundsätzlich verboten. Hintergrund dieser Regelung ist die Befürchtung Griechenlands, daß sich ohne ein solches Verbot zu viele Ausländer in den Grenzgebieten zur Türkei niederlassen könnten, die den Behörden die Kontrolle dieser Gebiete erschweren würden.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen (EuGH) Gerichtshofs hat Griechenland 1990 dieses Verbot bereits gelockert und EU-Bürgern den Grundstückerwerb in den grenznahen Gebieten erleichtert. Bürger eines EU-Mitgliedsstaats haben nun das Recht, bei einem Ausschuß im jeweiligen Verwaltungsbezirk einen Antrag auf Aufhebung des Erwerbsverbots zu stellen.
Ein Haken bleibt aber immer noch. Die griechischen Behörden erlauben EU-Bürgern den Immobilienerwerb in den „strategisch wichtigen“ Gebieten nur dann, wenn sie schon in Griechenland arbeiten oder wohnen. Als Rentner, der in Deutschland lebt, können Sie nach dem derzeitigen Rechtsstand Ihren Traum vom Grundstück auf Samos dagegen nicht verwirklichen.
Damit beschränken die griechischen Behörden natürlich Ihr europäisches Recht, Ihren Aufenthaltortes innerhalb der EU frei zu wählen. Drei Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten haben bereits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil sie sich durch die griechische Regelung in ihren europäischen Rechten beeinträchtigt sehen.
Die Europäische Kommission ist ebenfalls der Ansicht, daß das Griechenland in diesem Punkt gegen EU-Recht verstößt und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission wird Griechenland auffordern, dem Unionsrecht nachzukommen. Sollte die griechische Regierung nichts unternehmen, will die Kommission erneut den EuGH anrufen.
Der Europäische Gerichtshof hat zwar schon entschieden, daß in einem anderen Land erwerbstätige EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie genauso behandelt werden müssen wie Einheimische. Zur Frage aber, ob auch Rentnern und Nicht-Erwerbstätigen der Kauf von Zweitwohnungen ermöglicht werden muß, hat sich der EuGH bisher noch nicht geäußert. Ihr Fall ist ein Präszedenzfall.