Bewerbung bei der EU-Kommission
Alle EU-Beamten müssen vor ihrer Einstellung ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen
Um meine Chancen auf eine Einstellung bei der Europäischen Kommission zu verbessern, möchte ich mich nicht nur für das A- sondern auch für das B-Auswahlverfahren bewerben? Ist die Bewerbung im B-Verfahren möglich, auch wenn man ein Hochschulstudium abgeschlossen hat? Was geschieht, wenn ich meinen Hochschulabschluß verschweige, um eine B-Stelle zu bekommen?
Für die Europäische Kommission gilt europäisches Beamtenrecht, nach dem Mitarbeiter in fünf Laufbahngruppen unterteilt werden:
- A-Beamte haben ein Hochschulstudium abgeschlossen,
- LA-Beamte sind Übersetzer mit entsprechendem Examen,
- B-Beamte sind Sachbearbeiter mit einer
höheren Schulbildung,
- C-Beamte führen hauptsächlich Sekretariats- und Büroarbeiten aus und verfügen über eine einschlägige Berufserfahrung,
- D-Beamte sind Mitarbeiter im technischen Dienst.
Sie möchten nun Ihre Chancen auf Einstellung bei der Europäischen Kommission erhöhen, indem Sie sich nicht nur für die A-Laufbahn, sondern auch für die B-Laufbahn als Sachbearbeiter bewerben. Eine Laufbahn, für die Sie mit einem Hochschulabschluß eigentlich überqualifiziert sind. Dies ist im Rahmen des Auswahlverfahrens aber durchaus möglich. Sie können sich auch im B-Verfahren bewerben, brauchen also ihren Hochschulabschluß nicht zu verschweigen. Erst bei der C-Laufbahn ist Schluß: Hier werden Bewerber mit Hochschulexamen tatsächlich nicht mehr zugelassen.
Wie Sie, träumen viele vom "Quereinstieg" in die begehrte A-Laufbahn. Ausgangspunkte sind dabei in der Regel B- oder LA-Posten. Wie bei allen großen Behörden sind interne Stellenwechsel auch über eine Laufbahngruppe hinaus natürlich durchaus denkbar. Richtig ist aber auch: Ein solcher Wechsel ist sehr schwierig und auch selten. Wenn Sie sich als B-Beamter der Europäischen Kommission einstellen lassen, ist es sehr wahrscheinlich, daß Sie dies auch bleiben.