An einer Privatschule in Ungarn unterrichten
Wer in Ungarn beschäftigt ist, ist dort auch kranken-, renten- und arbeitslosenversichert
Frage: Ich bin Deutscher, möchte demnächst für ein Jahr nach Budapest gehen und dort Deutschkurse an einer Privatschule geben. Wo muß ich mich kranken- und rentenversichern? Erwerbe ich in Ungarn Rentenansprüche? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Sie in Ungarn bei einem ungarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, sind Sie dort auch kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Der Arbeitgeber führt - wie in Deutschland - direkt einen Anteil des Einkommens an die Sozialversicherung ab. Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Ungarn verlegt haben, zahlt die deutsche Krankenversicherung nicht mehr. Sie sind dann in Ungarn krankenversichert und erhalten wie jeder Ungar die Leistungen, die dort vorgesehen sind. Das heißt auch: Ihre Krankenversicherung gilt nur in Ungarn.
Ein Deutsch-ungarisches Abkommen über Soziale Sicherheit ist am 01. Mai 2000 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen für die Bereiche der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung und ist nach den Prinzipien gestaltet, die innerhalb der Europäischen Union gelten. Für einen Rentenanspruch werden die deutschen und ungarischen Versicherungszeiten für die Wartezeit zusammengerechnet. Auf diese Weise können neue Rentenansprüche aus beiden Rentensystemen entstehen. Außerdem werden in einem Staat erworbene Renten uneingeschränkt auch an Berechtigte mit Aufenthalt im anderen Staat gezahlt.
Im Bereich der Krankenversicherung erstreckt sich der Krankenversicherungsschutz nunmehr auch auf den vorübergehenden Aufenthalt im anderen Vertragsstaat. Dies kommt insbesondere den jährlich 3,3 Mio. deutschen Urlaubern in Ungarn zugute, die im Krankheitsfall in Ungarn medizinische Leistungen zu Lasten ihrer deutschen Krankenversicherung erhalten. Gleiches gilt bei Arbeitsunfällen im anderen Land für die medizinischen Leistungen der Unfallversicherung. Unfallrenten werden ebenfalls in uneingeschränkter Höhe in den anderen Staat gezahlt. Bei Ihrer Rückkehr sollten Sie sich sofort um Ihre Krankenversicherung in Deutschland kümmern. Das ist in der Regel problemlos; allerdings dürfen Sie sich damit höchstens drei Monate Zeit lassen, sonst kann Ihr Anspruch auf Weiterversicherung erlöschen.
Arbeitslosenleistungen gibt es auch in Ungarn. Sie kann erhalten, wer mindestens ein Jahr lang in Ungarn versicherungspflichtig war und Beiträge entrichtet hat. Nach Ihrer einjährigen Tätigkeit in Budapest hätten Sie dort also einen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen. Doch auch wenn Sie nach Deutschland zurückkehren, könnten Sie Arbeitslosengeld erhalten. Wer für nur kurze Zeit im Ausland gearbeitet hat, kann auf Ansprüche zurückgreifen, die vor dem Auslandsaufenthalt entstanden sind. Dazu müssen Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung mindestens ein Jahr lang in Deutschland versichert gewesen sein.
Ihre Rentenbeiträge zahlen Sie in die ungarische Rentenkasse ein. Mit den Schwierigkeiten bei der Rentenberechnung ist es seit ein paar Jahren vorbei. Deutschland und Ungarn haben ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Danach gelten ähnliche Regelungen, wie sie zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits angewendet werden: die deutsche Rentenversicherung rechnet Ihre Versicherungszeiten aus Ungarn für die Erfüllung der deutschen Wartezeiten an, und umgekehrt berücksichtigt Ungarn die Zeiten aus Deutschland bei der Berechnung der ungarischen Rente mit.
Weitere Informationen
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