Deutsche und Spanische Staatsbürgerschaft
Kein Abkommen zwischen Deutschland und Spanien über doppelte Staatsbürgerschaft
Mein 17jähriger Sohn lebt mit mir in Frankfurt und ist - wie ich - deutscher Staatsbürger. Sein Geburtsort ist Barcelona und seine Mutter Spanierin. Kann er zusätzlich zur deutschen die spanische Staatsangehörigkeit erwerben?
Obwohl seine Mutter Spanierin und er in Barcelona geboren ist, wurde ihr Sohn nicht sozusagen „automatisch“ spanischer Staatsbürger. Hierfür ist er einfach zwei Jahre zu früh auf die Welt gekommen. Für Kinder, die vor dem 20. August 1982 geboren wurden gilt: Nur ein spanischer Vater gibt seine spanische Staatsangehörigkeit ohne weiteres Verwaltungsverfahren an seine Kinder weiter, das Kind einer spanischer Mutter muß sich dagegen in einem Antragsverfahren einbürgern lassen. 1982 wurden vom spanischen Gesetzgeber Väter und Mütter gleichgestellt. Auch das Kind einer spanischen Mutter ist heute mit der Geburt spanischer Staatsbürger.
Da für Ihren Sohn noch die „alte“ Regelung zutrifft, steht ihm zwar die spanische Staatsbürgerschaft grundsätzlich zu, er muß aber einige bürokratische Hürden nehmen. Wie genau das Antragsverfahren abläuft, erklärt Ihnen das Spanische Generalkonsulat in Frankfurt.
Fingerspitzengefühl des Antragstellers verlangt dabei vor allem eine Regel, mit der der spanische Gesetzgeber verhindern wollte, daß zuviele Spanier über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen. Deshalb fordert er von jedem, der eine Einbürgerung beantragt, eine Verzichtserklärung. In dieser Erklärung versichert der Antragssteller, daß er seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben wird.
In der Praxis scheint dieser Erklärung aber keine allzu große Bedeutung mehr beigemessen zu werden. Uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem spanische Stellen weiterverfolgt hätten, ob der neue Staatsbürger tatsächlich seine alte Staatsbürgerschaft aufgegeben hat.
Wenn Ihr Sohn spanischer Staatsbürger werden möchte, sollte er alle Formalia einhalten, sich aber sehr gut überlegen, ob er tatsächlich eine entsprechende Verzichtserklärung auch deutschen Stellen gegenüber abgeben möchte. Nur eine solche Erklärung könnte zum Verlust seiner deutschen Staatsbürgerschaft führen.
In Spanien deutet sich schon seit längerem ein liberalerer Umgang mit dem Staatsangehörigkeitsrecht an. So bietet Spanien bereits heute in Kooperation mit einigen lateinamerikanischen Ländern die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft an. Mit Deutschland besteht jedoch kein Abkommen, das grundsätzlich die doppelte Staatsangehörigkeit zuließe.
Spanisches Generalkonsulat
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