Steuern für die "Satellitenschüssel" in Belgien
Gleichbehandlungsgebot ist bei der Satellitensteuer
Ich habe vor einem Jahr in Belgien gebaut. Um möglichst viele deutschsprachige Fernsehkanäle empfangen zu können, habe ich eine Satellitenschüssel installiert. Die belgische Kommune verlangt von mir jetzt eine "Satellitenschüsselsteuer" von 5000 belgischen Franc (250 DM) im Jahr. Zufällig ist dies ungefähr die Gebühr, die Besitzer von Kabelanschlüssen zahlen müssen. Wer als Kabelbesitzer zusätzlich eine Satellitenschüssel aufstellt, erhält einen Nachlaß von über 50 Prozent auf seine „Satellitenschüsselsteuer“. An einem Kabelanschluß, über den kaum deutsche Programme geboten werden, habe ich aber kein Interesse. Damit bin ich als Deutscher gegenüber meinen belgischen Nachbarn doch klar benachteiligt. Kann ich etwas dagegen tun?
Welche Steuern ein EU-Mitgliedsland erhebt, ist ganz allein seine Angelegenheit. Immer gilt dabei allerdings: Bürger aus anderen Staaten der EU dürfen gegenüber den eigenen Staatsbürgern nicht benachteiligt werden. Als Deutscher dürfen von Ihnen nur die Steuern und Gebühren verlangt werden, die auch belgische Staatsangehörige zahlen müssen.
Die Steuer für Satellitenantennen ist in Belgien eine Steuer, die von einzelnen Gemeinden erhoben wird. Sie wird von allen verlangt, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und eine Parabolantenne aufgestellt haben. In den meisten Gemeinden liegt die Steuer bei satten 124€ , in anderen sogar bei 248€ pro Jahr und Antenne!
Tatsächlich erlassen manche Gemeinden den Besitzern einer Satellitenschüssel, die zusätzlich einen Kabelanschluß haben, diese Steuer um mehr als die Hälfte. Warum dies so ist, konnte man uns auf Nachfrage in Belgien nicht erklären. Dadurch soll wohl auch den Mitgliedern der Fernsehgemeinde, die des Flämischen und Französischen nicht mächtig sind, der Kabelanschluß schmackhaft gemacht werden.
Gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen die belgischen Gemeinden mit ihrer Satellitengebühr allerdings nicht, denn sie behandeln Sie genauso wie einen Belgier. Niemand hindert Sie, ebenfalls einen Kabelanschluß legen zu lassen; Sie würden dann ebenso einen Großteil der Satellitenschüsselsteuer sparen. Daß Sie das belgischen Fernsehen nicht interessiert, muß Ihre Gemeindeverwaltung nicht kümmern.
Dies ist natürlich ärgerlich für Sie - als nicht verkabelter Deutscher sind Sie sicher einer der wenigen in Ihrer Gemeinde, die die Steuer in voller Höhe zahlen müssen. Dennoch:
Es wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als die belgische Parabolantennensteuer zu bezahlen - oder Ihre Satellitenschüssel abzuschaffen.
Weitere Information
Stellungnahme der Kommission vom 3. Mai 1999
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