Umstellung im Bereich Bildung und Forschung
Hochschulbauförderung, Berufsbildung und Ausbildungsförderung
- Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG):
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wurden die Bagatellgrenzen innerhalb der gemeinsamen Finanzierung des Hochschulbaus durch Bund und Länder im Verhältnis 2: 1 umgestellt.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG):
In § 99 Abs. 2 BBiG wurde der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten im Verhältnis 2:1 umgestellt.
- Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung (AföRG):
Mit Artikel 2, 4 und 7 des Ausbildungsförderungsreformgesetz vom 19. März 2001 wurden zum 1. Juli 2002 oder 1. Oktober 2002 alle auf DM lautenden Beträge im BaföG sowie in der Darlehensverordnung und der Härteverordnung auf glatte Euro-Beträge umgestellt. Dies ist nahezu immer durch eine glättenden Aufrundung der Beträge geschehen. Die Umstellung wurde bei den Freibeträgen mit einer durchschnittlichen Anhebung um 2 Prozent verbunden. Diese Praxis ist schon bei früheren BaföG-Änderungsgesetzen üblich gewesen, um das mit der Reform erreichte Förderungsniveau beizubehalten.