Zehntes Euro-Einführungsgesetz: Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, Familie, Senioren
Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2001 eine Gesetzesvorlage zur Umstellung von Vorschriften in den Bereichen Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen.
"Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus den Bereichen des Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesens sowie der Familie, Senioren, Frauen und Jugenden auf den Euro":
In 30 Artikeln werden Beträge in Vorschriften aus den genannten Bereichen von Deutscher Mark auf Euro geglättet. Oberstes Ziel dieser "Glättung" ist es, dass die in Euro ausgedrückten Beträge nicht mehr als notwendig von den DM-Beträgen abweichen sollen. So sollen bei der Einführung des Euros umstellungsbedingte Nachteile für den Bürger zu vermieden werden. Das gilt insbesondere für Rechtsvorschriften, die Signalbeträge enthalten und den Bürger unmittelbar treffen (Beispiele: Gebühren und Bußgeldvorschriften).
Die Neufestsetzung erfolgte deshalb grundsätzlich im Verhältnis 2 DM : 1 Euro.