Das Steuer-Euroglättungsgesetz

Der Finanzminister rundet um 358 Millionen DM ab

Eine große Anzahl von Rechtsvorschriften enthält DM-Beträge, oftmals sog. „Signalbeträge“, welche auf „glatte“ DM-Beträge lauten. Beispiele sind Steuerfreibeträge, Ordnungsgelder, Gebührenordnungen oder Gerichtszugangsgrenzen. Bei der Verwendung des Umrechnungskurses sich ergebenden „krummen“ Signalbeträge in Euro sollten weitgehend vermieden werden und deshalb neue, „runde“ Euro-Beträge eingeführt werden.

Mit dem Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 (BGBl.Teil I S. 1790) wurden die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signalbeträge (Freibeträge, Pauschbeträge, Tarifvorschriften etc.) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 auf den Euro umgestellt. Die Neufestsetzung erfolgt oft zugunsten der Steuerpflichtigen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.044 Euro (statt 1.022,58 Euro); Sparer-Freibetrag: 1.550/ 3.100 Euro (statt 1.533,88/3.067,75 Euro), Anhebung der Freigrenze für vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge von 50 DM auf 50 Euro.

Durch das Steuer-Euroglättungsgesetz ist mit Steuermindereinnahmen von rund 358 Millionen DM für die Jahre 2002 bis 2005 zu rechnen. Somit wird eine auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbare Anpassung des Steuerrechts an den Euro erreicht.

In insgesamt 35 Artikeln werden in zentralen Steuergesetzen neue Euro-Beträge eingeführt: Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Solidaritätszuschlaggesetz, Gewerbesteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, enthaltenen DM-Beträge eine Glättung. Dies soll zu einer leichteren Orientierung Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Abgabenordnung, Kleinbetragsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Versicherungsteuergesetz, Vermögensbildungsgesetz.


Neue Seite 2



 

Euro-Steuerglättungsgesetz: Die wichtigsten Grenzwerte

 bisher in DMab 2002 in Euro
Einkommenssteuer  
Grundfreibetrag14 1007 235
Höchststeuersatz107 60055 025
Nichtselbständige Arbeit  
Arbeitnehmerpauschbetrag2 0001 044
Fahrten zur Arbeit0,70/0,800,36/0,40
Verpflegungmehraufwand10/20/466/12/24
Sachbezugs-Freigrenze5050
Geringsfügig Beschäftigte  
Monatsbetrag630325
Stundenbetrag2212
Sparen  
Sparerfreibetrag3 000/6 0001 550/3 100
Werbungskostenpauschale10051
Freigr. Spekulationsgewinne1 000512
Beteiligungssparen800408
Bausparen936480
Eigenheimzulage Neubau5 0002 556
Eigenheimzulage Altbau2 5001 278
Einkommensgrenze, ledig160 00081 807
Einkommensgrenze, verh.320 000163 614
Kinder  
Kinderfreibetrag6 9123 564
Betreuungsfreibetrag3 0241 548
Kindergeld, 1.u.2. Kind270138
Kindergeld, 3. Kind300154
Kindergeld, ab 4. Kind350179


 
 





PDF Datei
Gesetz.pdf
anzeigen speichern 193,00 kB