Das Steuer-Euroglättungsgesetz
Der Finanzminister rundet um 358 Millionen DM ab
Eine große Anzahl von Rechtsvorschriften enthält DM-Beträge, oftmals sog. „Signalbeträge“, welche auf „glatte“ DM-Beträge lauten. Beispiele sind Steuerfreibeträge, Ordnungsgelder, Gebührenordnungen oder Gerichtszugangsgrenzen. Bei der Verwendung des Umrechnungskurses sich ergebenden „krummen“ Signalbeträge in Euro sollten weitgehend vermieden werden und deshalb neue, „runde“ Euro-Beträge eingeführt werden.
Mit dem Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 (BGBl.Teil I S. 1790) wurden die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signalbeträge (Freibeträge, Pauschbeträge, Tarifvorschriften etc.) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 auf den Euro umgestellt. Die Neufestsetzung erfolgt oft zugunsten der Steuerpflichtigen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.044 Euro (statt 1.022,58 Euro); Sparer-Freibetrag: 1.550/ 3.100 Euro (statt 1.533,88/3.067,75 Euro), Anhebung der Freigrenze für vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge von 50 DM auf 50 Euro.
Durch das Steuer-Euroglättungsgesetz ist mit Steuermindereinnahmen von rund 358 Millionen DM für die Jahre 2002 bis 2005 zu rechnen. Somit wird eine auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbare Anpassung des Steuerrechts an den Euro erreicht.
In insgesamt 35 Artikeln werden in zentralen Steuergesetzen neue Euro-Beträge eingeführt: Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Solidaritätszuschlaggesetz, Gewerbesteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, enthaltenen DM-Beträge eine Glättung. Dies soll zu einer leichteren Orientierung Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Abgabenordnung, Kleinbetragsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Versicherungsteuergesetz, Vermögensbildungsgesetz.
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Euro-Steuerglättungsgesetz: Die wichtigsten Grenzwerte
bisher in DM | ab 2002 in Euro | |
Einkommenssteuer | ||
Grundfreibetrag | 14 100 | 7 235 |
Höchststeuersatz | 107 600 | 55 025 |
Nichtselbständige Arbeit | ||
Arbeitnehmerpauschbetrag | 2 000 | 1 044 |
Fahrten zur Arbeit | 0,70/0,80 | 0,36/0,40 |
Verpflegungmehraufwand | 10/20/46 | 6/12/24 |
Sachbezugs-Freigrenze | 50 | 50 |
Geringsfügig Beschäftigte | ||
Monatsbetrag | 630 | 325 |
Stundenbetrag | 22 | 12 |
Sparen | ||
Sparerfreibetrag | 3 000/6 000 | 1 550/3 100 |
Werbungskostenpauschale | 100 | 51 |
Freigr. Spekulationsgewinne | 1 000 | 512 |
Beteiligungssparen | 800 | 408 |
Bausparen | 936 | 480 |
Eigenheimzulage Neubau | 5 000 | 2 556 |
Eigenheimzulage Altbau | 2 500 | 1 278 |
Einkommensgrenze, ledig | 160 000 | 81 807 |
Einkommensgrenze, verh. | 320 000 | 163 614 |
Kinder | ||
Kinderfreibetrag | 6 912 | 3 564 |
Betreuungsfreibetrag | 3 024 | 1 548 |
Kindergeld, 1.u.2. Kind | 270 | 138 |
Kindergeld, 3. Kind | 300 | 154 |
Kindergeld, ab 4. Kind | 350 | 179 |