Führerschein in Irland

Als Touristin kein Erwerb des kostengünstigen irischen Führerscheins

Meine Tochter und ich verbringen seit vielen Jahren regelmäßig unsere Ferien in Irland. Es heißt, dass die Kosten eines Führerscheinerwerbs dort um ein Vielfaches günstiger sein sollen als in Deutschland. Könnte meine Tochter mit einem in Irland erworbenen Führerschein später auch in Deutschland fahren, wo doch alle Führerscheine in der Europäischen Union heute nach einem einheitlichen Muster ausgestellt werden?

Es klingt schon verlockend: Wer derzeit in Irland einen Führerschein erwerben will, muss dafür im Idealfall kaum mehr als 80 Irische Pfund auf den Tisch blättern. Der Grund für diesen "Vorzugspreis": In Irland kann man seine Führerscheinprüfung ablegen, ohne zuvor Fahrstunden bei einem ausgebildeten Fahrlehrer zu nehmen. Es genügt, wenn man sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für 12 Irische Pfund einen zunächst provisorischen Führerschein besorgt und eine Plakette mit einem großen L für "Learner" am Fahrzeug befestigt.

So kann man mit einem erfahrenen Beifahrer, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, auf Irlands Straßen (mit Ausnahme der Autobahnen) das Fahren üben. Wenn man meint, über genügend Fahrpraxis zu verfügen, meldet man sich bei einem der Fahrprüfungszentren zur Führerscheinprüfung an. Diese Anmeldung kostet 30 Irische Pfund, die Aushändigung des Führerscheins bei bestandener Prüfung weitere 20 Irische Pfund. Hinzu kommen noch zusätzliche Kosten für eine gesonderte Theorieprüfung.

Auch wenn der Führerscheinerwerb in Irland und seit dem 1.1.1999 auch in Deutschland nach den einheitlichen Fahrerlaubnisklassen und Prüfungsanforderungen der EU erfolgt: Als Touristin kann Ihre Tochter leider nicht von den günstigen Bedingungen in Irland profitieren! Voraussetzung für den Führerscheinerwerb ist nämlich, dass der Prüfling seinen "ordentlichen Wohnsitz" in dem Land hat, in dem er sich zur Prüfung anmeldet. Für Ihre Tochter bedeutet dies, daß sie sich - etwa als Austauschschülerin, Au-Pair oder Studentin - zunächst mindestens 185 Tage im Kalenderjahr in Irland aufhalten müsste.

Ein so erworbener Führerschein gilt dann aber auch zeitlich unbegrenzt in Deutschland. Einziges bürokratisches Hindernis, das Ihre Tochter nach ihrer Rückkehr in Deutschland erwarten würde: "Führerscheinneulinge" unterliegen hierzulande einer Probezeit, und zwar unabhängig davon, wo sie ihren Führerschein erworben haben. Liegen weniger als zwei Jahre zwischen Führerscheinerwerb und Rückkehr nach Deutschland, muss der Führerschein deshalb bei der zuständigen Führerscheinstelle zur Registrierung vorgelegt werden. Gleichzeitig wird man von Ihrer Tochter einen Nachweis darüber verlangen, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz in Irland hatte.

Der Hintergrund: Mit der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Fahrerlaubnisse soll dem Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger Rechnung getragen werden, einem reinen "Führerscheintourismus" wollte man gleichwohl einen Riegel vorschieben.

Nähere Auskünfte erteilt das
Department of the Environment, Driver Testing/ Licensing Section, Ballina, Co.
Mayo, Irland Tel.: 00353-96-70677.

Informationen im Internet
http://www.fuehrerschein.net
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
http://www.fahrerlaubnisrecht.de
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/index_de.htm