Brauchen Pferde einen Pass?

Auf Reisen brauchen auch Schmuseponys den "EU-Equidenpass"

Wir möchten unserer Tochter ein Pony kaufen und haben in diesem Zusammenhang von dem so genannten "EU-Equidenpass" gehört. Wozu haben sich die Brüsseler Bürokraten diesen Pass ausgedacht? Muss auch ein "Schmusepony" ihn besitzen?

Die europäische Ausweispflicht gilt seit dem 1. Juli 2000 für die gesamte Familie der "Equiden", das heißt nicht nur für Pferde und Ponys, sondern auch für Esel und sogar Zebras. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier zu Zucht- oder Turnierzwecken oder wie in Ihrem Fall einfach als Spielkamerad gehalten wird. Der Pass enthält Daten zur genauen Identifizierung sowie ein Kapitel zur Arzneimittelbehandlung. Hier wird vom Tierarzt unter anderem vermerkt, welche Medikamente und Impfungen Ihr Pony erhalten hat.

Ziel der EU-Richtlinie, die das einheitliche Ausweispapier für Pferd & Co in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Pflicht macht, ist zum einen die Erleichterung des grenzüberschreitenden "Reiseverkehrs" und des Pferde- und Ponyhandels. Der kombinierte Ausweis und Impfpass ermöglicht es den Behörden zudem, die Ausbreitung von Seuchen wirksamer zu bekämpfen.

Neben der Gesundheit der Tiere geht es bei der EU-Bestimmung aber auch um die Gesundheit des Menschen. Denn obwohl Pferde hier zu Lande nur selten allein zu diesem Zweck gehalten werden, landen sie am Ende ihres Lebens oft auf dem Schlachthof. Ohne einen entsprechenden Nachweis könnte niemand überprüfen, ob das Fleisch, das dann schließlich über die Ladentheke wandert, gesundheitsgefährdende Arzneimittelrückstände enthält.

Mit dem Pferdepass wird diese Lücke im Verbraucherschutz geschlossen. In Zukunft dürfen Pferde, Ponys und Esel nur noch geschlachtet werden, wenn sie in ihrem Pass als "Schlachttier" bezeichnet sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Besitzer. Sollte er sich für den Status Schlachttier entscheiden, darf der Tierarzt einige wenige Medikamente nicht verabreichen, andere müssen im Pass dokumentiert werden.

Bei der Kaufentscheidung sollten Sie also darauf achten, dass Ihr neues vierbeiniges Familienmitglied mit einem gültigen Pass inklusive Arzneimittelanhang ausgestattet ist. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, das Dokument zügig zu beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf (Tel. 02581 6362-0, im Internet: www.pferd-aktuell.de), bei einem Zuchtverband oder einem Turniertierarzt. In einigen Bundesländern ist eine Landeskommission für den Antrag zuständig.

Zuchtverbände und Turniertierärzte sind auch berechtigt, die notwendige Identifizierung des Tieres durchzuführen und dessen Merkmale im Pass einzutragen sowie den Arzneimittelanhang auszufüllen. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle - im Regelfall ist das die Deutsche Reiterliche Vereinigung oder der Zuchtverband - bearbeitet und der fertige Ausweis an Sie zurückgeschickt. Für den gesamten Vorgang müssen Sie mit Kosten von wenigstens 70 Euro rechnen.

Es ist nicht notwendig, dass Ihr Haustier von nun an bei jedem kleinen Spazierritt seinen Pass in der Satteltasche hat. Ausweispflicht besteht allerdings bei jeder Art von Transport oder bei mehrtägigen Wanderritten.

Weitere Informationen

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
Fédération Equestre Nationale (FN)
Freiherr von Langen-Straße 13
48231 Warendorf
Tel.: 0 25 81 / 63 62 - 0
Fax: 0 25 81 /62 144
fn@fn-dokr.de
http://www.pferd-aktuell.de/





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Informationen zum Equidenpass
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