Ausschuss der Regionen

Wie Regionen in den EU-Entscheidungsprozess eingebunden werden

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 gegründet, um einen "direkten Draht" zwischen den EU-Organen und den verschiedenen Regionen der Mitgliedsländer zu schaffen. Im Ausschuss der Regionen vertreten die Regionen ihre Interessen und werden in die politischen Entscheidungen der EU eingebunden. 

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1994 gegründet, um einen "direkten Draht" zwischen den EU-Organen und den verschiedenen Regionen der Mitgliedsländer zu schaffen. Dabei kommt den Regionen in den verschiedenen Mitgliedsländern eine unterschiedliche Bedeutung zu: In einem Bundesstaat wie Deutschland haben sie eigene Verfassungen, Regierungen und Gesetzgebungen. In zentral organisierten Ländern wie Frankreich haben sie weniger Einfluss auf die Gesamtpolitik des Landes.  

Die Funktion des Ausschuss der Regionen hat sich seit seiner Gründung im Rahmen des Maastrichter Vertrags durch die Verträge von Amsterdam und Lissabon verändert. Mit den neuen Verträgen wurde der Ausschuss der Regionen gestärkt. Er erhielt mit dem Amsterdamer Vertrag einen vom Wirtschafts- und Sozialausschuss unabhängigen organisatorischen Unterbau. Außerdem wurden die Bereiche erweitert, in denen der Ausschuss der Regionen  vom Rat der EU und von der Europäischen Kommission angehört werden muss.

Auch bei nicht verpflichtenden Anhörungen wurde die besondere Rolle des Ausschuss der Regionen bei Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Primärrecht verankert. Es wurde zudem geregelt, dass der Ausschuss in bestimmten Fällen auch vom Europäischen Parlament angehört werden kann.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Ausschuss der Regionen in den gesamten Rechtsetzungsprozess der EU eingebunden. Dies geschieht durch verpflichtende Anhörungen vor der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament. Dieses Recht kann der Ausschuss auch durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geltend machen.

Die Zuständigkeiten des Ausschuss der Regionen umfassen:

  • Beschäftigung, Berufsbildung, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Sozialpolitik, Gesundheit,
  • Bildung und Kultur,
  • Umwelt, Klimawandel, Energie,
  • Verkehr und transeuropäische Netze,
  • Zivilschutz und Dienste von allgemeinem Interesse.

Die Mitglieder des Ausschuss der Regionen werden vom Rat der EU auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten auf fünf Jahre ernannt. Sie sind regional oder lokal gewählte Vertreter der Mitgliedstaaten der EU. Dadurch, dass die Mitglieder des Ausschusses auch in ihrer jeweiligen Herkunftsregion oder -stadt leben und arbeiten, soll sichergestellt werden, dass sie mit den Anliegen ihrer Wähler vertraut sind. Während ihrer Arbeit im Ausschuss der Regionen sind sie an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus.


Die 350 Sitze des Ausschusses teilen sich folgendermaßen auf: Deutschland 24, Großbritannien 24, Frankreich 24, Italien 24, Spanien 21, Polen 21, Rumänien 15, Bulgarien 12, Niederlande 12, Griechenland 12, Tschechische Republik 12, Belgien 12, Ungarn 12, Portugal 12, Schweden 12, Österreich 12, Slowakei 9, Dänemark 9, Finnland 9, Kroatien 9, Irland 9, Litauen 9, Lettland 7, Slowenien 7, Estland 6, Zypern 5, Luxemburg 5, Malta 5.

Der Ausschuss der Regionen im Internet: http://cor.europa.eu/de/