Europäische Union (EU)
Der Weg zur Währungsunion festgeschrieben
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union, der oft auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Der Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft. Damit fanden zwei 1990 begonnene Regierungskonferenzen, die parallel die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion anstrebten, ihren Abschluss. Nach der 1987 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite umfassende Änderung der EG-Gründungsverträge. Als Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluss einen neuen Namen: Europäische Union.
Die Europäische Union bilden heute 27 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden und Spanien sowie die neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern . Am 1. Januar 2007 lebten 493 Millionen Menschen.
Der Weg zur Politischen Union
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt. Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruht auf drei Säulen: Die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG-Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und die in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (zweite Säule) und in die „Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister“ (dritte Säule, Innen- und Justizpolitik) erschloss neue, wichtige Handlungsbereiche.
Der Vertrag über die Europäische Union hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag
- stärkt das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
- führt die Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;
- regelt das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;
- setzt die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
- schafft die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
- legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik.
Deutliches Symbol für den Willen der Mitgliedstaaten, zu einer Politischen Union zusammenzuwachsen, ist die Einführung der Unionsbürgerschaft. Mit ihr sind konkrete Bürgerrechte verbunden: Unionsbürger können ihren Wohnort innerhalb der Union frei bestimmen. Bei Kommunal- und Europawahlen (Wahlen) können sie in ihrem Wohnland wählen gehen, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben.
In allen Politikbereichen wird das Prinzip der Subsidiarität angewendet. Das heißt: Aufgaben werden nur dann auf die europäische Ebene verlagert, wenn sie nicht besser von den Mitgliedstaaten oder Regionen wahrgenommen werden können. Für eine verstärkte Vertretung der Regionen sorgt der neu eingerichtete ›Ausschuss der Regionen.
Das Europäische Parlament hat als direkt gewählte Vertretung der Unionsbürger mehr Rechte und erweiterte Kompetenzen erhalten. Im sogenannten „Mitentscheidungsverfahren“ entscheidet es nach einem mehrstufigen Verfahren gleichberechtigt mit dem Rat. Werden sich Rat und Parlament nicht einig, kann das Parlament Gesetzentwürfe endgültig zu Fall bringen. Außerdem muss das Parlament der Ernennung der Europäischen Kommission und des Kommissionspräsidenten seine Zustimmung geben.
Die Europäische Gemeinschaft (erste Säule)
Die Gemeinschaft soll eine harmonische, ausgewogene und dauerhafte Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistung, ein hohes Umweltschutzniveau, die Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.
Die Gemeinschaft verfolgt diese Ziele innerhalb der Zuständigkeitsgrenzen, die ihr zugewiesen sind, durch Vollendung eines Binnenmarktes und die in Artikel 3 des EG-Vertrags vorgesehenen Maßnahmen und die Einführung einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungspolitik gemäß Artikel 4 (3a). Die Politik der Gemeinschaft muss in den Bereichen, die nicht in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit liegen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Subsidiaritätsprinzip wahren [Art. 5 (3b) EG].
Kernpunkt des Unionsvertrages im wirtschaftlichen Bereich ist die Wirtschafts- und Währungsunion. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist als eine Stabilitätsgemeinschaft angelegt. Die Europäische Zentralbank ist von politischen Weisungen unabhängig und der Preisstabilität verpflichtet. An der WWU können nur Staaten teilnehmen, die strenge Aufnahmekriterien erfüllen.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule)
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sieht der Vertrag über die Europäische Union eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor. Sie können gemeinsame Standpunkte verabschieden und gemeinsame Aktionen ergreifen. Bei der Sicherheitspolitik einigte man sich zunächst darauf, die Strukturen der WEU zu nutzen. Sie sollte schrittweise zur Verteidigungskomponente der EU ausgebaut werden.
Die Ziele im einzelnen:
- die Wahrung der gemeinsamen Werte, der fundamentalen Interessen, der Unabhängigkeit und der Integrität der Union gemäß den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen;
- die Stärkung der Sicherheit der Union in all ihren Formen;
- die Erhaltung des Friedens und die Stärkdung der internationalen Sicherheit gemäß den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki sowie den Zielsetzungen der Charta von Paris, einschließlich der sich auf die Außengrenzen beziehenden;
- die Förderung der internationalen Zusammenarbeit;
- die Entwicklung und Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaates sowie die Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
Innen- und Justizpolitik
In den Bereichen Inneres und Justiz wollen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten. Bei Fragen der Asyl- und Einwanderungspolitik, der Grenzkontrollen, der Bekämpfung von Drogen und internationaler Kriminalität sowie des Terrorismus soll gemeinsam gehandelt werden. Auch die juristische Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die Weiterentwicklung des Zollwesens sind Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.
Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf diese Bereiche:
- die Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Gemeinschaft und die Verstärkung der Kontrollen;
- die Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität, des Drogenhandels und der Betrügereien im internationalen Maßstab;
- die Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen;
- die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (EUROPOL), das über ein System zum Austausch von Informationen zwischen den nationalen Polizeibehörden verfügt;
- die Bekämpfung der illegalen Einwanderung;
- die gemeinsame Asylpolitik.
Der Vertrag von Maastricht - Eine europäische Verfassung?
Der Vertrag von Maastricht ist keine auf Dauer angelegte europäische „Verfassung“, die Europäische Union kein Staat oder Bundesstaat im traditionellen Sinne. Sie wird sich vielmehr in neuerlichen Vertragsänderungen weiterentwickeln und zu einer Staatenverbindung ganz eigener Art werden. Zwei Revisionen des Vertrages haben bereits stattgefunden: in Amsterdam und in Nizza.
Europa auf dem Weg zu einer Verfassung
Der Vertrag von Maastricht ist inzwischen durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt worden. Die Zusammenarbeit in den gemeinsamen Politikbereichen wurde weiter intensiviert, neue Gemeinschaftspolitiken kamen hinzu. Im Vertrag von Nizza, der Ende 2000 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde, bringt weitere Veränderungen des europäischen Vertragswerks, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsmechanismen im Hinblick auf die Erweiterung der Union. Eine endgültige Struktur für die Entwicklung der Europäischen Union ist heute noch nicht absehbar.
Dennoch ist die EU bereits jetzt viel mehr als nur eine "internationale Organisation". Ihre Konstruktion ist einzigartig:
- Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft: Die Mitgliedstaaten haben einen Teil ihrer nationalen Souveränität an die EU abgetreten. Die Organe der EU nehmen ihre Aufgaben im Rahmen eines klar festgelegten rechtlichen Gefüges wahr.
- Die EU ist eine Wertegemeinschaft: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich den Grundrechten der Freiheit, der Demokratie und des Pluralismus. Dies zeigt die Charta der Grundrechte, die in Nizza von den Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde, aber noch nicht europäisches Recht ist.
- Die EU ist auch eine Solidargemeinschaft, in der die wirtschaftlich Stärkeren die Schwächeren unterstützen.