Strukturpolitik

Wirtschaftliches Gefälle abbauen

Zwischen den Spitzenreitern und den wirtschaftsschwachen Regionen der Europäischen Union besteht ein großes wirtschaftliches Gefälle. Dieses Gefälle abzubauen, ist ureigenste Aufgabe der EU-Strukturpolitik. Im EG-Vertrag haben sich die Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete (...) zu verringern.“

Die Europäische Union versteht sich nicht nur als ökonomische und politische, sondern auch als Solidargemeinschaft, in der wohlhabendere Staaten und Regionen den wirtschaftlich weniger starken helfen, ihren Rückstand aufzuholen.

Mit Strukturfonds fördert die Europäische Union das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in den Mitgliedstaaten direkt. Ob durch Hilfen für Kohle- und Stahlregionen, die Unterstützung von Umschulungskursen für Frauen oder Investitionen im Umweltschutzbereich: Immer geht es darum, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten (Beschäftigung). Von 1994 bis 1999 standen für die Strukturfonds insgesamt 163 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Planungszeitraum von 2000 bis 2006 sind Ausgaben in Höhe von 195 Milliarden Euro vorgesehen.

21,7 Milliarden Euro flossen im Zeitraum von 1994 bis 1999 aus den Strukturfonds nach Deutschland. Die Bundesrepublik war damit nach Spanien und Italien der drittgrößte Empfänger von EU-Strukturhilfen. Der größte Anteil der EU-Mittel ging in die neuen Bundesländer, die in der Systematik der EU-Strukturpolitik die höchste Förderpriorität hatten.

Ungeachtet heftiger Kritik vor allem der Nettozahler-Länder will die EU-Kommission wirtschaftlich schwache Regionen in der EU in Zukunft noch stärker fördern als bisher. Damit sollen insbesondere die neuen Mitgliedstaaten langsam an das EU-Niveau angenähert werden, ohne dass die alten auf die gewohnten Leistungen verzichten müssen.

Für den Zeitraum 2007 bis 2013 legte die Kommission einen Gesetzesentwurf vor, der im Rahmen der äußerst schwierigen Verhandlungen der EU-Staaten über die nächste Finanzplanung beraten werden wird. Der Entwurf sieht 336,2 Milliarden Euro für 2007-2013 vor nach 213 Milliarden Euro von 2000 bis 2006. Die Pakete sind jedoch nur bedingt vergleichbar, da die Union seit dem 1. Mai zehn neue Mitglieder hat.

Partnerschaft
Bei der Vergabe der Mittel gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Verantwortung für die Umsetzung wird von einer möglichst bürgernahen Verwaltungsebene wahrgenommen. In der Bundesrepublik sind dies in der Regel die Länder, in manchen Fällen auch der Bund, die der Europäischen Kommission im Rahmen eines regionalen Entwicklungsplans Förderregionen vorschlagen, Finanzierungspläne aufstellen und die jeweiligen Ziele und Maßnahmen der Strukturförderung ausarbeiten.

Die Europäische Kommission erstellt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Gemeinschaftliches Förderkonzept (GFK), in dem Förderschwerpunkte, finanzielle Mittel und Investitionsformen festgelegt werden.

Die Gemeinschaftlichen Förderkonzepte bilden die Basis für Operationelle Programme (OP), mit deren Hilfe die Projekte durch regionale und lokale Partner abgewickelt werden. Die Strukturhilfe wird nur „komplementär“ gewährt: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen mindestens 25 Prozent, in der Regel aber die Hälfte der Projektmittel selbst aufbringen.

Die einzelnen Fonds
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dient in erster Linie der Förderung von Regionen mit wirtschaftlichem Aufholbedarf. Gefördert werden Investitionen zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze sowie Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur. Zudem soll das Entwicklungspotential der Regionen durch die Unterstützung lokaler Initiativen vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessert werden.

Hauptaufgabe des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Entwicklung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen werden daher ebenso unterstützt wie die berufliche Bildung und Umschulung von Personen, denen der Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt droht. Weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Frauen in der Europäischen Union) auf dem Arbeitsmarkt. Der Europäische Sozialfonds ist der älteste der drei Europäischen Strukturfonds. Er wurde 1958 mit den Römischen Verträgen geschaffen. Zielgruppen sind weiter vor allem Jugendliche und benachteiligte Arbeitskräfte, die sozial und beruflich eingegliedert werden sollen. Dazu beteiligt sich der Fonds zum Beispiel an der Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und Berufsberatung oder der Einstellung und der Entlastung bei den Lohnkosten.

Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A), unterstützt die Anpassung der Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und fördert die Entwicklung des ländlichen Raumes. Er vergibt Investitionshilfen zur Senkung der Produktionskosten und Steigerung der Effizienz der Betriebe sowie zur besseren Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Weiterhin unterstützt der EAGFL-A die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, die Sanierung der Dörfer sowie die Entwicklung des Fremdenverkehrs und des Handwerks.

Das Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) gewährt Zuschüsse für die Finanzierung von Investitionen zur Umstrukturierung und Modernisierung der Fischereiflotte sowie zur Verbesserung der Vermarktungs- und Verarbeitungsbedingungen.

Der Kohäsionsfonds fördert Projekte des Umweltschutzes und der Verkehrsinfrastruktur in Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf weniger als 90 Prozent des Unionsdurchschnitts beträgt.

Gemeinschaftsinitiativen sollen die klassischen Förderinstrumente der EU ergänzen. Die Verringerung der Arbeitslosigkeit ist das zentrale Anliegen.

Reform der Strukturpolitik
Ein zentraler Punkt im Rahmen der Agenda 2000 war neben der Gemeinsamen Agrarpolitik die Reform der Strukturpolitik. Die Staats- und Regierungschef einigten sich auf dem Berliner Gipfel im Frühjahr 1999 auf eine Neuausrichtung des Struktur- und Köhäsionsfonds. Im Mittelpunkt der Reform stand die Steigerung der Effizienz in der Strukturhilfe. Um die Strukturhilfe geographisch und thematisch stärker zu konzentrieren, wurden die Zielkategorien von bisher sechs auf drei vorrangige Ziele reduziert. Die Neufestlegung der Strukturfondsziele fokussiert sich auf die ärmsten Regionen, Gebiete mit Umstrukturierungsproblemen und auf Beschäftigungsmaßnahmen. Die Ziele im Einzelnen:

- Ziel 1 unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand. Gefördert werden Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner weniger als 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Diese Regionen erhalten etwa zwei Drittel der Strukturfondsmittel. Dies entspricht im Zeitraum von 2000 bis 2006 einem Betrag von rund 135,9 Milliarden Euro.
- Ziel 2 hilft ländlichen und industriellen Gebieten bei der Umstrukturierung. Hierzu zählt die Förderung von Industrieregionen im Wandel genauso wie die Unterstützung der ländlichen Räume mit rückläufiger Entwicklung. Unter dem Ziel 2 werden auch eine Reihe „städtischer“ Entwicklungsaufgaben gefördert. Von 2000 bis 2006 stehen 22,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
- Ziel 3 ist das Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie. Unterstützt werden Maßnahmen zur Modernisierung der Bildungs-, Berufsbildungs- und Beschäftigungssysteme. Vorrang hat die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Von 2000 bis 2006 werden Mittel in Höhe von 24 Milliarden Euro vergeben.

Gemeinschaftsinitiativen
Die „Gemeinschaftsinitiativen“ dienen der Förderung von besonderen Aktionen von gemeinsamem europäischen Interesse und werden aus den Strukturfonds finanziert.

- INTERREG unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
- LEADER dient der Entwicklung des ländlichen Raumes.
- URBAN hilft bei der wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und sozialen Wiederbelebung problembeladener Stadtviertel.
- EQUAL ist eine neue Initiative mit den Schwerpunkten Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit jeder Form. Das Programm tritt im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt an die Stelle der früheren Initiativen ADAPT und BESCHÄFTIGUNG.

Strukturfonds und Erweiterung
Die Bedeutung der Strukturpolitik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wird nach einer Erweiterung der EU nach Mittel- und Osteuropa noch zunehmen. Der Erhalt der Ziel-1-Förderung ist für die neuen ist dabei das dringenste deutsche Anliegen in den Verhandlungen mit der Europäischen Union. Der Osten Deutschlands läuft Gefahr, nach dem EU-Beitritt von zehn weiteren, wirtschaftlich teilweise noch schwächeren Staaten im Mai 2004 mit seinem Bruttoinlandsprodukt (BIP) rechnerisch über 75 Prozent des BIP der erweiterten Gemeinschaft zu rutschen. Damit könnte die Region die bisherige Höchstförderung durch Brüssel einbüßen.

Nach den nun vorliegenden Vorschlägen der Europäischen Kommission allerdings soll es großzügige Übergangsregeln geben. Regionalkommissar Barnier will diesen vom «statistischen Effekt» der EU-Erweiterung betroffenen Regionen zunächst 85 Prozent der Ziel-1-Förderung anbieten. Das soll über den Planungszeitraum 2006-2013 langsam, aber endgültig abgebaut werden. Nach den jetzt veröffentlichten jüngsten Zahlen könnten allerdings die meisten ostdeutschen Regionen ohnehin Ziel-1-Gebiet bleiben. Denn selbst in der erweiterten und damit ärmeren EU dürften sie unterhalb der 75-Prozent-Grenze liegen. Darüber liegen Leipzig, Halle, Dresden und Südwest-Brandenburg. Dies
ist allerdings der Durchschnitt von 1999 bis 2001. Für die letzte Entscheidung, voraussichtlich in 2005, werden dann aktuellere Zahlen zu Grunde gelegt. Allerdings hat sich die Bundesregierung gegen diese Vorschläge ausgesprochen, da sie die vorgesehene Finanzierung als zu teuer empfindet.





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Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Mitteilung der Kommission
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