Zollunion
Wirtschaftliche Erfolgsgeschichte
Das Ziel einer Zollunion wurde bereits 1957 im Vertrag zur Gründung der EWG festgeschrieben. In Artikel 9 hieß es: „Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.“
Die Zollunion bedeutet also, dass die Zölle auf Waren an den Binnengrenzen entfallen. Die EU-Mitgliedstaaten erheben in der Zollunion einheitliche Außenzölle. Eine Zollunion wurde in der Europäischen Gemeinschaft (EG) im gewerblichen Bereich 1968, bei landwirtschaftlichen Produkten 1970 erreicht.
Erste Schritte zum Binnenmarkt
Die Zollunion Anfang der 70er Jahre war jedoch nur einer von mehreren Schritten zum wirtschaftlichen Hauptziel, dem Gemeinsamen Markt. Zu einem Binnenmarkt, wie er Anfang 1993 in der EU schließlich verwirklicht wurde, gehören nämlich neben dem Gemeinsamen Zolltarif auch der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Dazu mussten vor allem die nationalen Rechtsvorschriften angeglichen werden, die vorher den Handel behinderten (Harmonisierung, Steuern).
Die Zollunion brachte einen kräftigen Aufschwung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Weder die Zollunion noch der Binnenmarkt sollten aber zu einer protektionistischen Festung Europa führen. Schon seit 1971 räumt die Gemeinschaft deshalb (übrigens damals als erste Welthandelsregion) den Entwicklungsländern günstige Zolltarife (Zollpräferenzen) für Halb- und Fertigwaren ein.