Arbeiten bei europäischen Institutionen
Eine Laufbahn als europäischer Beamter
Am 26. Juli 2002 wurde das Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (European Personnel Selection Office - EPSO) gegründet. Seit dem 1. Januar 2003 hat es die Aufgabe übernommen, hochqualifiziertes Personal für alle Institutionen der Europäischen Union auszuwählen - für das Europäische Parlament, den Rat, die EU-Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen sowie für den Europäischen Bürgerbeauftragten.
Alle ständigen Mitarbeiter der EU-Institutionen werden über entsprechende Auswahlverfahren eingestellt und Beamtin oder Beamter kann nur werden, wer erfolgreich an einem Allgemeinen Auswahlverfahren teilgenommen hat. EPSO kann keine Bewerbungen oder Lebensläufe berücksichtigen, die außerhalb dieser offiziellen Auswahlverfahren eingereicht werden.
Allgemeine Auswahlverfahren
Für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren gelten folgende Voraussetzungen:
- Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates oder eines Erweiterungsstaates
- Gute Kenntnisse in mindestens einer Amtssprache der EU (außer der Muttersprache)
Darüber hinaus sind folgende Abschlüsse erforderlich:
- Laufbahngruppe A oder Sonderlaufbahn LA: Hochschulabschluss mit Promotionsberechtigung
- Laufbahngruppe B: Abschluss der Sekundarstufe und einige Jahre einschlägige Berufserfahrung (wie in der Stellenausschreibung angegeben)
- Laufbahngruppe C: Abschluss der Sekundarstufe und einschlägige Berufserfahrung
- Laufbahngruppe D: Primarstufe
Diese sind die satzungsmäßigen Mindestanforderungen. Für bestimmte Auswahlverfahren werden spezifische Bildungsabschlüsse bzw. höhere Bildungsabschlüsse verlangt. Für den Sprachendienst (Sonderlaufbahn LA) müssen in der Regel neben der Muttersprache mindestens zwei weitere Amtssprachen beherrscht werden.
Bei einigen Auswahlverfahren werden möglicherweise besondere Sprachkombinationen verlangt. Ein Hochschulabschluss ist in jedem Fall erforderlich. Zwischen den einzelnen Auswahlverfahren gibt es Unterschiede. In der Regel umfassen sie jedoch folgende Phasen:
- Vorauswahltest, bestehend aus Fragen mit Antwortvorgaben
- Schriftliche Prüfung, oft anhand von Fallstudien
- Mündliche Prüfung
Im allgemeinen erstreckt sich ein Auswahlverfahren von seiner Veröffentlichung bis zum Aufstellen der Eignungsliste über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Im europäischen öffentlichen Dienst gibt es für Einstellungen kein nationales Quotensystem, aber die Kommission ist um möglichst weitreichende geographische Ausgewogenheit zwischen den Mitgliedstaaten bemüht. Zur Zeit läuft daher ein besonderes Auswahlverfahren "Übersetzung und Erweiterung", da es ab dem 1. Mai 2004 künftig zwanzig Amtssprachen geben wird.
Die Institutionen organisieren keine speziellen Auswahlverfahren für Personen mit Behinderungen, aber sie legen besonderen Wert auf deren Bewerbung und trifft alle nötigen Maßnahmen, um ihnen auf Basis der Gleichberechtigung mit den anderen Bewerbern die Möglichkeit einzuräumen, an Auswahlverfahren teilzunehmen.
Besondere Auswahlverfahren
Das Personal im Bereich Forschung, welches überwiegend in den Generaldirektionen Generaldirektion Forschung (RTD), Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) und Die Informationgesellschaft (INFSO), aber auch in den Generaldirektionen Generaldirektion Unternehmen (ENTR), Generaldirektion Fischerei (FISH) und Generaldirektion Energie und Verkehr (TREN) arbeitet, kann über Eignungslisten allgemeiner Auswahlverfahren und besonders über allgemeine Auswahlverfahren im Bereich Forschung eingestellt werden. Darüber hinaus gibt es in begrenztem Umfang auch eine Reihe befristeter Verträge.
Veröffentlichung der Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und auf der EPSO-Website veröffentlicht. Das Amtsblatt kann online gebührenfrei aufgerufen werden. Es können auch die Ausgaben des Amtsblattes mit den Ausschreibungen der Auswahlverfahren aller europäischen Organe und Institutionen - "Stellenausschreibungen", Serie C (A) - direkt abonniert werden. Es empfiehlt sich aber eher ein regelmäßiger Blick auf die Internetseiten zu den laufenden und geplanten Auswahlverfahren von EPSO.
Adressen im Internet
Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO)