Missbräuchliche Klauseln
Schutz der Verbraucher bei Vertragsabschlüssen
Ich habe mir vor einiger Zeit einen neuen Elektroherd zugelegt und erst nach einiger Zeit den Backofen zum ersten Mal genutzt. Dabei habe ich erst festgestellt, dass er nicht richtig funktioniert. Der Händler wollte sich auf keine Reparatur o.ä. einlassen, da er im Vertrag die Haftung für später entdeckte Schäden ausgeschlossen hatte.
Verbraucher sind gegen missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen geschützt, ganz gleich, in welchem Mitgliedstaat der Union ein solcher Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden abgeschlossen wurde. Eine Vertragsklausel gilt als missbräuchlich, wenn sie ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten des Verbrauchers und denen des Gewerbetreibenden herbeiführt. Das gilt z.B. für den Fall, dass in den allgemeinen Verkaufsbedingungen Haftungen des Verkäufers bei verspäteter Lieferung ausgeschlossen sind oder er unter keinen Umständen für Schäden haftbar gemacht werden kann, die möglicherweise durch verborgene Mängel des Geräts entstehen. Solche Klauseln können sie anfechten oder schlicht ignorieren, das Sie nicht daran gebunden sind. In Ihrem Fall können Sie - trotz anderslautendem Vertrag - auf Reparatur oder Ersatz bestehen, das besagt auch schon die Richtlinie zu den Verbrauchsgütergarantien.
Unter welchen Bedingungen missbräuchliche Klauseln wirkungslos sind, erfährt man aus den rechtlichen Bestimmungen in jedem Mitgliedstaat. Übrigens: Besteht Zweifel über die Bedeutung einer schriftlichen Klausel, so gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung. Denn es ist ein Grundsatz, dass die in den Verträgen schriftlich fixierten Vertragsklauseln klar und verständlich abgefasst sein müssen.
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