Verbraucherkredite

Rechte bei der Inanspruchnahme eines Kredites im Ausland

Kann ich auch außerhalb von Deutschland einen Kredit aufnehmen? Wenn ja, was für Sicherheiten habe ich?

Sie können in jedem beliebeigen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Kredit aufnehmen. In sämtlichen Unterlagen über Verbraucherkredite müssen die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher angegeben werden. Diese Gesamtkosten (bei deren Berechnung nicht nur die zu zahlenden Zinsen herangezogen werden, sondern auch bestimmte sonstige Kreditkosten) werden nach einer in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Formel bestimmt, die den "effektiven Jahreszins" angibt. Somit können Sie Kreditangebote leichter beurteilen.

Läuft Ihr Verbraucherkredit über eine Summe zwischen 200 und 20.000 €, werden Ihnen mindestens folgende Rechte garantiert (diese Bestimmungen gelten nicht für Kredite an Unternehmen):

  • das Anrecht auf einen schriftlichen Vertrag, in dem der effektive Jahreszins, der zurückzuzahlende Gesamtbetrag sowie Anzahl und Häufigkeit der Zahlungen anzugeben sind;
  • das Recht, über das Kreditlimit und die Sollzinsen informiert zu werden;
  • das Recht, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen;
  • die Gewährleistung bestimmter Rechte bei einer Abtretung des Kredits;
  • bei Krediten, die nach dem Wortlaut des Vertrags vom Kreditgeber ausschließlich den Kunden eines Lieferanten bewilligt werden (gebundene Kredite), stehen Ihnen bestimmte Rechte gegenüber dem Lieferanten der Waren und unter bestimmten Bedingungen gegenüber dem Kreditgeber zu;
  • bei Krediten, die zum Erwerb von Waren verwendet werden, genießen Sie Schutz bei Rücknahme der Ware durch den Kreditgeber.

Sie haben auch das Recht, Baudarlehen in anderen Mitgliedstaaten als Ihrem Wohnsitzland abzuschließen. Dabei muss man sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass die Finanzierungsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Verfahren der Eintragung der Hypotheken und sonstigen grundpfandrechtlichen Sicherungen von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sind.

Kredit- und Darlehensgeber, die sich zur Einhaltung des freiwilligen Verhaltenskodex verpflichtet haben, werden Sie über die verschiedenen Formen von Hypothekendarlehen (zu festem oder variablem Zinssatz usw.) im Einzelnen informaieren. Es empfiehlt sich also, sich zu vergewissern, dass eine solche Selbstverpflichtung besteht. Wenn ie sich für eine Form entschieden haben, wird Ihnen ein solcher Darlehensgeber das "Europäische Standardisierte Merkblatt" aushändigen, das die wichtigsten Inforamtionen europaweit einheitlich zusammenfasst, so dass Sie die Angebote der verschiedenen in- und ausländischen Darlehensgeber ohne Schwierigkeiten vergleichen können.

In jedem Fall können Sie Zinsvergütungen für Baudarlehen beanspruchen - sofern derartige Beihilfen in Ihrem Wohnsitzland existieren, auch wenn Sie den Kreditvertrag mit einem Institut abgeschlossen haben, das nicht in diesem Mitgliedsland ansässig ist.