Anerkennung des Schwerbehindertenausweises

Vergünstigungen mit einem ausländischen Ausweis häufig verwehrt

Ich bin schwerbehindert, kann aber trotz meiner Behinderungen noch sehr viel unternehmen. So bin ich oft unterwegs auf Reisen durch ganz Europa. Gerade in Frankreich passiert es mit andauernd, dass mir Vergünstigungen verwehrt werden, die andere Franzosen mit ihrem Schwerbehindertenausweis bekommen. Es hieß, mein in Bayern ausgestellter Ausweis hätte in Frankreich keine Gültigkeit.

Es ist leider so, dass Sie auf die Vergünstigungen, die Sie in Deutschland problemlos erhalten, in anderen Ländern keinen Rechtsanspruch haben. Zwar stellen die Ämter für Versorgung und Familienförderung in Bayern auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bescheinigt wird. Diese Bescheinigung kann dem Schwerbehindertenausweis beigelegt werden. Sie erleichtert mit dem Abbau sprachlicher Barrieren aber lediglich die Inanspruchnahme freiwilliger Vergünstigungen, wie etwa ermäßigte Eintrittspreise. Ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche besteht auch in den anderen Ländern der Europäischen Union nicht, denn wer als schwerbhindert anerkannt wird, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt.

Eine Einführung eines europäischen Behindertenausweises ist zur Zeit nicht vorgesehen. Es hat zwar mehrere Vorstöße seitens einiger Europa-Parlamentarier gegeben, aber die Europäische Kommission hat sich bisher nicht veranlaßt gesehen, in dieser Richtung initiativ zu werden - trotz des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen. Immerhin gibt es seit dem 1. Januar 2001 den EU-einheitlichen Parkausweis für Behinderte. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme der im jeweiligen Mitgliedstaat gewährten Parkerleichterungen. Die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern sind in einem Informationsheft aufgelistet, das man zusätzlich zum Ausweis erhält.

Auch gibt es in einigen europäischen Staaten die Möglichkeit, als Blinder Begleitpersonen unentgeltlich in den Bahnen mitzunehmen. Anstelle einer Begleitperson wird auch ein Blindenführhund unentgeltlich befördert. Die Begleitperson bzw. der Blindenhund erhält eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung. Zuschläge die eventuell anfallen, müssen jedoch gezahlt werden.

Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es übrigens auch in Deutschland, nämlich dann, wenn Sie einige Zeit im Ausland gelebt haben und dann in die Heimat zurückkehren. Dann kann es Ihnen passieren, dass der Ausweis eingezogen wird und Sie alle Leistungen erneut beantragen müssen.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Verena Bentele
Mauerstraße 53
11017 Berlin
Telefon: 030 221 911 006
E Mail:
http://www.behindertenbeauftragter.de

Informationen zum Schwerbehindertenausweis
http://www.behinderung.org/schwerau.htm

Informationen zum Parkausweis