"Neu-EU Bürger" können seit 2004 an Kommunalwahlen teilnehmen
Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz
An den Kommunalwahlen im Juni 2004 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Dies gilt auch für die Staatsangehörigen, deren Staaten im Mai 2004 der EU als Vollmitglied beitraten. Darauf weist die Landeswahlleitung in Bad Ems hin. Die Staatsangehörigen der Mitgliedsländer können seitdem sowohl wählen als auch gewählt werden. Voraussetzung ist, wie bei Deutschen und bei Bürgern anderer EU-Staaten auch, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde, in der sie wählen möchten, ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Seit dem Jahr 1996 haben EU-Bürger, die in Rheinland-Pfalz leben, das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Das gilt seit Juni 2004 auch für die Bürger aus den EU-Staaten, die zum 1. Mai der Union beigetreten sind. Die neuen EU-Bürger brauchen nichts selbst zu veranlassen; die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und in der Gemeinde für eine Wohnung gemeldet sind.
Auch der Kandidatur für Gemeinderäte, Kreistage oder Ortsbeiräte sowie für die Direktwahlen (Bürgermeister, Ortsvorsteher) steht nach Einschätzung der Landeswahlleitung nichts im Wege. Die Termine, die einzuhalten sind, liegen allesamt nach dem Beitrittsdatum, so dass Parteien und Wählervereinigungen auch Bürgerinnen und Bürger aus den Neu-Mitgliedstaaten in ihren Wahlvorschlag aufnehmen können. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 27. April 2009 eingereicht werden.
Weitere Informationen
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14 – 16
56130 Bad Ems
Tel.: 02603 71-0
E-Mail: wahlen@statistik.rlp.de