Auf einen Blick: Anspruch auf Pflegeversicherung
Nur in wenigen EU-Staaten gibt es eine Pflegeversicherung
Umfangreiche EU-Bestimmungen gewährleisten, daß Unionsbürgern durch einen Umzug innerhalb der Europäischen Union keine Nachteile bei der sozialen Sicherung entstehen. Als EU-Bürger hat man hier Anspruch auf alle Leistungen, die im deutschen System der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
Leistungen aus der Pflegeversicherung kann man erhalten, wenn man sich in Deutschland rechtmäßig aufhält, gesetzlich krankenversichert und pflegebedürftig ist. Wer nicht direkt in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, erhält allerdings nur Sachleistungen.
Eine Pflegeversicherung, die wie in Deutschland das Pflegerisiko absichert, gibt es in den meisten Mitgliedstaaten der EU nicht. Pflegebedürftige, die in einem anderen EU-Land leben, können deshalb
Auch europäisches Recht ändert daran nichts. Nach der im Bereich der Sozialversicherung gültigen EG-Verordnung kann ein deutscher Rentner nur die Leistungen erhalten, die im Land seines neuen Wohnsitzes vorgesehen sind. Da es in den meisten EU-Mitgliedstaaten keine Pflegeversicherung gibt, kann man dort entsprechende Sachleistungen auch nicht erhalten.