Konsulate der EU-Staaten helfen
Hilfesuchende im Ausland können sich an Konsulate anderer EU-Staaten wenden
Bei einem Urlaub oder einer Reise außerhalb der EU-Mitgliedstaaten können Unionsbürger auch bei den konsularischen Vertretungen der EU-Partnerstaaten Unterstützung, Rat und Hilfe suchen, wenn sie in Not geraten. Allerdings gilt das nur für die Staaten, in denen das jeweilige Heimatland des Reisenden keine eigene Vertretung hat. In Staaten, in denen das eigene Land vertreten ist, werden die Botschaften oder Konsulate anderer Mitgliedstaaten Hilfesuchende an die zuständige Vertretung ihres Heimatlandes verweisen.
Vorerst ist die Hilfestellung für die Betroffenen auf Notlagen wie Todesfälle, Unfälle, Rückführungen, Festnahmen, Diebstähle oder ähnliche Situationen beschränkt. Voraussetzung für das Tätigwerden der Vertretung eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union ist, daß der Heimatstaat eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten gibt. Somit ist sichergestellt, daß jeder deutsche Reisende, der in ein Land reist, in dem es keine deutsche Auslandsvertretung gibt, die konsularische Hilfe von Auslandsvertretungen anderer Staaten der Europäischen Union in Anspruch nehmen kann.
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Konsularhilfe-Kooperation der EU