Lettischer Führerschein

Nach Beitritt wird der lettische Führerschein anerkannt

Ich bin Lettin und im Besitz eines Führerscheins, mit dem ich zwar in Frankreich, nicht aber in Deutschland fahren darf. Ändert sich mit dem Beitritt Lettlands etwas daran?

Bisher war es nicht möglich, mit einem Führerschein, der in Lettland rechtmäßig erworben wurde, in Deutschland zu fahren, wenn er nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren umgetauscht wurde. Dennoch konnte man mit diesem Führerschein in den Nachbarstaaten wie z.B. Frankreich ohne Probleme fahren. Das hat sich geändert. Was bisher unmöglich war, wurde mit dem Beitritt Lettlands möglich. Der alte lettische Führerschein erhält nun seine Gültigkeit - auch ohne irgendeinen Umtausch.

Gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie von 1996, die im Januar 1999 deutsches Recht geworden ist, werden die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten EU-weit gegenseitig anerkannt. Wer seinen Führerschein in einem Land der EU erworben hat, kann damit nun zeitlich unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten der EU fahren. Auch bei einem längeren Aufenthalt muss die Fahrerlaubnis nicht mehr umgetauscht werden. Mit dem Beitritt Lettlands - das betrifft übrigens auch die anderen Beitrittskandidaten - gilt diese in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie auch für den lettischen Führerschein. Es wurden weder bei den Beitrittsverhandlungen Übergangsfristen vereinbart, noch sieht der Beitrittsvertrag irgendwelche Einschränkungen vor.

Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des lettischen Führerscheins. Enthält die lettische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der angegebenen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis dar. Zur Zeit wird eine Entscheidung über die Äquivalenzen der Fahrerlaubnisklassen in den verschiedenen EU-Staaten erarbeitet.

Inhaber von ausländischen Führerscheinen, deren Geltungsdauer länger ist, als die entsprechende Klasse nach deutschem Recht, sind verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein zur Eintragung der in Deutschland vorgesehenen Geltungsdauer vorzulegen. In den ausländischen Führerschein wird das Datum des Ablaufs der Gültigkeit nach den deutschen Gültigkeitsvorschriften vermerkt, sofern die Beschaffenheit des Führerscheins dies zulässt. Andernfalls ist der ausländische Führerschein abzugeben und es wird eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt. Der ausländische Führerschein wird dann an die ausstellende Behörde zurückgesandt.

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