Europäischer Parkausweis für Behinderte
Vergünstigungen auch in anderen Ländern
In der letzten Zeit tauchen immer häufiger neue Parkausweise für Behinderte auf Windschutzscheiben in der ganzen EU auf. Seit Januar 2001 sind die Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder, nämlich Island, Norwegen und Liechtenstein, zu dem standardisierten blauen Parkausweis übergegangen. Unterschiedlich sind dabei nur die Länderabkürzungen. Maßgeblich ist hier eine Empfehlung des Rates von 1998.
Es geht darum, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere bei Reisen von einem Land in ein anderes. Außerdem sollen sie in die Lage versetzt werden, in den Genuß der Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen, die ihnen in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem ist der Parkausweis geeignet, Polizisten und sonstigen Kontrolleuren die Feststellung zu erleichtern, daß Ausweisinhaber aus einem der erwähnten Länder berechtigt sind, die Parkerleichterungen zu nutzen. Auf diese Weise läßt sich die unberechtigte Ausstellung von Strafzetteln vermeiden. Selbstverständlich sind weiterhin die betreffenden Behörden dafür zuständig, den Parkausweis auszustellen und zu entscheiden, wer als Inhaber in Frage kommt.
Die neue Karte ist so gestaltet, daß die Inhaber persönliche Angaben nur auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite machen müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, daß eine sichtbare Angabe des Namens möglicherweise zu einer Bedrohung der persönlichen Sicherheit führen könnte. Bei der Entgegennahme der neuen Karte erhalten die Behinderten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche Verkehrszeichen sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (und den drei beteiligten EWR-Ländern) achten müssen. Die alten, in Deutschland benutzten Parkausweise für Behinderte behalten bis zum Ablauftag ihre Gültigkeit, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010.
In Deutschland kann man den Ausweis dort beantragen, wo man auch die bisherige, nur im Inland gültige Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Also in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder der Gemeindeverwaltung. Um Mißbrauch vorzubeugen, wird der neue Ausweis mit einem Bild des Inhabers versehen. Also, Paßfoto nicht vergessen. Der alte Parkausweis wird bei der Übergabe des neuen eingezogen.
Zum EU-Ausweis erhält man dann ein kleines Heftchen, in dem die teilweise doch sehr unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern beschrieben sind. Der hintere Teil der Broschüre ist zum Aufklappen. Dort befinden sich unter den jeweiligen Landesfarben in der Landessprache der Hinweis für das Überwachungspersonal, daß der Inhaber des Ausweises zu den gleichen Parkvergünstigungen berechtigt ist, wie ein Einwohner des Gastlandes. Man muß im Ausland also immer die Broschüre zusammen mit dem Parkausweis hinter die Windschutzscheibe legen. Im Inland ist das nicht nötig. Hier reicht der Ausweis. Wie bisher sollte man aber auch die schriftliche Ausnahmegenehmigung bei sich haben.