Grüne Karte bei Pkw-Reisen in neue EU-Länder nicht mehr erforderlich

Wo wird die grüne Karte noch verlangt?

Bei Pkw-Reisen in andere EU-Länder müssen Autofahrer die grüne Versicherungskarte nicht mitführen. Außerhalb der EU wird sie als Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr aber noch benötigt. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter, und dessen Versicherung und ist kostenlos bei Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Heute ist die Grüne Karte, die auf ein Abkommen aus dem Jahre 1949 zurückgeht, in vielen Ländern Europas nicht mehr zwingend erforderlich. Seit 1974 gilt das sogenannte "Kennzeichenabkommen". Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.

Tipp: Trotzdem ist es ratsam, die Grüne Karte immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall notieren muss, und - auf der Rückseite - die Anschriften der Grüne-Karte-Büros, an die sich der Geschädigte wenden kann. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich leichter. Kurz: Am besten liegt die Grüne Karte immer griffbereit im Handschuhfach Ihres Autos.

In diesen Fällen hilft die Grüne Karte weiter:

Im Ausland
Sie sind im Ausland unterwegs und verursachen selber einen Unfall. Die Grüne Karte dient Ihnen als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. Der Fahrer, den Sie geschädigt haben, kann sich die Daten Ihrer Grünen Karte notieren und sich an das Grüne-Karte-Büro im Unfall-Land wenden. Eine Übersicht dieser Büros finden Sie auf der Rückseite der Grünen Karte.

In Deutschland
Sie werden in Deutschland in einen Unfall verwickelt und geschädigt - und das Auto des Unfallverursachers ist im Ausland, zum Beispiel in Holland, zugelassen. Fragen Sie nach der Grünen Karte des Unfallverursachers und notieren Sie alle Daten. Hat der Unfallverursacher keine Grüne Karte, notieren Sie:

  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Marke, Typ und Farbe des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift des Fahrers
  • Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften evtl. Zeugen

Wenden Sie sich dann sofort an das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin. Dieses beauftragt ein Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach deutschem Recht reguliert.

Bei Rechtsstreit
Das Grüne Karte Büro hilft auch, wenn es nach einem Unfall zu erfolglosen Bemühungen um Schadenersatz kommt und der Geschädigte nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Vorausetzung ist, der Unfall ereignete sich in der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien oder in der Schweiz. Das Büro Grüne Karte hilft bei der Ermittlung des zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherers und des Kfz-Halters, bei der Beschaffung polizeilicher Ermittlungsakten und medizinischer oder technischer Gutachten. Je nach Aufwand kostet der Service zwischen 30 und 90 Euro.

In welchen Ländern muss die Grüne Karte mitgeführt werden?

Nicht erforderlich ist die Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt, also in allen EU-Ländern. Dort gilt das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.

Vorgeschrieben ist die Grüne Karte hingegen bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: (030) 20205757
Fax: (0 30) 20206757
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