Brüssel verstärkt Druck gegen deutsche Wegzugssteuer
Zweite Stufe im laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags
Brüssel hat den Druck gegen die deutsche Wegzugsbesteuerung verstärkt, weil diese nach Auffassung der EU- Kommission dem Grundsatz der Personen-Freizügigkeit in der Union widerspricht. Die Behörde eröffnete dazu nach eigenen Angaben im April 2004 die zweite Stufe im laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags, das in letzter Konsequenz zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen kann. Laut EU-Kommission müssen Personen bei einem Wegzug aus Deutschland unter bestimmten Bedingungen auf den Wertzuwachs aus einer Unternehmensbeteiligung Einkommenssteuer zahlen, auch wenn sie die Beteiligung nicht veräußern.