Urteil: EU-Führerschein ist in Deutschland gültig
Auch wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde
Eine EU-Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig, auch wenn die deutsche Führerscheinbehörde einem Fahrer die deutsche Lizenz bereits entzogen hat. Nach europäischem und deutschem Recht
seien ausländische Führerscheine im Inland grundsätzlich anzuerkennen, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Ende August 2005 einen Eilbeschluss in Koblenz mit. Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung widerspreche in diesem Fall der EU- Führerscheinrichtlinie, wie der Europäische Gerichtshof sie ausgelegt habe (Az. 7 B 11021/05.OVG).
Im konkreten Fall war einem Autofahrer wegen Alkohols am Steuer der deutsche Führerschein auf Probe entzogen worden. Nach einem Aufbauseminar bekam er ihn zwar zurück. Später wurde der Mann aber mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 Stundenkilometern gefasst. Der Fahrer verzichtete daraufhin auf seine deutsche Fahrerlaubnis, weil er damit rechnete, dass die deutschen Behörden sie ohnehin einziehen würden. Im Januar 2005 bekam er einen tschechische Führerschein, den die deutschen Behörden aber nicht anerkannten.
Die Richter erklärten, zwar sehe die deutsche Verordnung dies vor, sie widerspreche aber in diesem Punkt der europäischen Regelung. Eine ausländische Fahrerlaubnis könne nur abgelehnt werden, wenn ein Strafgericht den inländischen Führerschein entzogen, eine Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Erlaubnis verhängt habe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Deutsche Behörden könnten eine EU- Fahrerlaubnis erst dann entziehen, wenn der Fahrer nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts zeige.